LG Wiesbaden: Keine Abmahnung bei DSGVO-Verstößen durch Mitbewerber
Das Landgericht Wiesbaden entschied: Mitbewerber dürfen DSGVO-Verstöße nicht wettbewerbsrechtlich abmahnen. Welche Konsequenzen hat das Urteil für Website- Betreiber und Shopbetreiber?
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