Neues Textilkennzeichnungsgesetz – Was ändert sich?
Am 24. Februar 2016 ist das neue nationale Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG) in Kraft getreten. Was ändert sich durch das TextilKennzG für Händler?
2 min 1Am 24. Februar 2016 ist das neue nationale Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG) in Kraft getreten. Was ändert sich durch das TextilKennzG für Händler?
2 min 1Das LG Düsseldorf entschied, dass eine Kennzeichnungspflicht in Werbeprospekten dann nicht besteht, wenn die Textilien nicht unmittelbar erworben werden können, sondern vorher der Besuch eines Ladengeschäfts notwendig wird.
5 minBeim Onlinekauf von Goldbarren ist der Widerruf meist ausgeschlossen. Das gilt aber nur, wenn der Preis tatsächlich von Finanzmarktschwankungen abhängt, die der Händler nicht beeinflussen kann.
2 minDie EU-Kommission hat im Jahr 2013 Überlegungen zu einer verpflichtenden Kennzeichnung von Lederwaren angestellt. Insbesondere sollte für Verbraucher klarer erkennbar sein, ob es sich um Echtleder oder um ein Imitat handelt.
3 min 1Die Werbung mit sogenannten ‚Bis-Preisen‘ ist im Warenankauf wettbewerbsrechtlich nicht grundsätzlich unzulässig. Das OLG Hamm hat klargestellt, unter welchen Voraussetzungen entsprechende Preisangaben – exemplarisch beim Goldankauf – zulässig sind.
4 minEin Goldankäufer, der mit einer kostenlosen Schätzung der angebotenen Schmuckstücke wirbt, handelt nach Ansicht des OLG Celle nicht unlauter: Die Schätzung sei eine freiwillige Sonderleistung des Händlers.
3 minDie Bezeichnung „Textilleder“ kann irreführend sein: Nach dem OLG Hamm erwartet ein erheblicher Teil der Verbraucher echtes Leder. Fehlt dieses, ist die Angabe unzulässig.
3 minIn welchen Fällen darf ein Online-Händler, der über das Internet Hemden verkauft, mit dem Begriff "Maßhemd" oder gar mit dem Begriff "maßgeschneidertes" Hemd werben? Hierzu ein interessanter Beschluss des KG Berlin.
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