OLG Hamburg: Wettbewerbsverein bekommt nach eigener Abmahnung nicht die Kosten einer beauftragten anwaltlichen Zweitabmahnung erstattet
Das OLG Hamburg hatte in einer Berufungsentscheidung (vom 11.03.2009; Az.: 5 U 35/08) darüber zu befinden, ob ein Wettbewerbsverein neben seinen eigenen Pauschalkosten für eine ausgesprochene Abmahnung auch die Kosten für die Beanspruchung eines Rechtsanwalts für das Aussprechen einer Zweitabmahnung in derselben Sache erfolgreich geltend machen kann.
4 min 1LG Bochum: 7 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 25.000 Euro Streitwert
Das Landgericht Bochum setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. I-12 O 251/09) einen Streitwert von 25.000 Euro fest. Der Antragsgegner hatte sich insgesamt sieben wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.
2 minLG Dortmund: 6 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 14000 Euro Streitwert
Das Landgericht Dortmund setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 13 O 166/09) einen Streitwert von 14.000 Euro fest. Die Antragsgegnerin hatte sich insgesamt sechs wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.
1 min 2LG München II: 6 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 75.000 Euro Streitwert
Das Landgericht München II setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 1HK O 5525/09) einen Streitwert von 75.000 Euro (!) fest. Die Antragsgegnerin (eBay-Händlerin) hatte sich insgesamt sechs wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.
2 min 2LG Stuttgart: Jeder wettbewerbsrechtliche Verstoß durch Darstellung auf eBay-Plattform = 2500 Euro Streitwert
Das LG Stuttgart entschied mit Beschluss vom 11.02.2009 (Az. 31 O 24/09 KfH) unter anderem, dass die Aussage "2 Jahre Gewährleistung" oder der Hinweis "Rechnung mit ausgewiesener Mwst. auf ihren Namen" eine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten sei.
2 min 5LG Bremen: 8 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 50.000 Euro Streitwert
Das Landgericht Bremen setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 12 O 290/09) einen Streitwert von 50.000 Euro (!) fest. Der Antragsgegner (eBay-Händler) hatte sich insgesamt acht wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.
2 min 1Einmal Streitwert - immer Streitwert?
Das OLG München hat mit seiner Entscheidung vom 02.Juli 2009 – Az. 29 U 5484/08 – ein Zeichen gesetzt: Ein einmal gewählter Streitwert für die gleiche Klägerin für einen gleichen Sachverhalt muss nicht automatisch auch für alle anderen Klagen gelten.
3 minOLG Hamm: Terminverlegungsantrag im Einstweiligen Verfügungsverfahren kann Dringlichkeitsvermutung widerlegen
Legt man Berufung aufgrund eines zuvor zurückgewiesenen Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Wettbewerbssache) ein, so sollte man die vom Berufungsgericht daraufhin angesetzte mündliche Verhandlung unter allen Umständen wahrnehmen (oder durch einen Vertreter wahrnehmen lassen). Ein Terminsverlegungsantrag nach hinten führt zur Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung und damit zur Zurückweisung der Berufung - so das OLG Hamm (Urteil vom 30.06.2009, Az. I-4 U 74/09).
3 minSchlechte Zeiten für Vertragsstrafforderer
Das Landgericht Dresden entschied: Wer seinen Onlineauftritt rechtsanwaltlich überprüfen lässt, schuldet bei zuvor abgegebener Unterlassungserklärung keine Vertragsstrafe.
3 min 11LG Bremen: 21 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 50.000 Euro Streitwert
Das Landgericht Bremen setzt kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 12 O 218/09) einen Streitwert von 50.000 Euro fest. Der Antragsgegner (eBay-Händler) hatte sich insgesamt 21 wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.
5 minLG Stuttgart: 5 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 12.500 Streitwert
Das Landgericht Stuttgart setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 31 O 24/09 KfH) einen Streitwert von 12.500 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt fünfzehn wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
2 minLG Bielefeld: 15 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 20.000 Euro
Das Landgericht Bielefeld setzte kürzlich im Rahmen eines Anerkenntnisurteils (Az. 17 O 3/09) einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt fünfzehn wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
3 min 1LG Bremen: Drei wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Streitwert
Das Landgericht Bremen setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 12-O-87/09) einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Die Antragsgegnerin (Online-Händlerin) hatte sich insgesamt drei wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
1 min 2LG Dortmund: Sieben wettbewerbsrechtliche Verstöße = 20.000 Euro Streitwert
Das Landgericht Dortmund setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 10 O 22/09) einen Streitwert von 20000 Euro fest. Die Antragsgegnerin (Online-Händlerin) hatte sich insgesamt sieben wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
2 minLG München I: Relativiert Rechtsprechung zur Retourkutsche
Das LG München I hat seine [Rechtsprechung zur sog. Retourkutsche|abmahnung-retourkutsche.html] relativiert und klargestellt, dass auch dann nicht automatisch von einer rechtsmissbräuchlichen Gegenabmahnung ausgegangenen werden kann, wenn die in der Entscheidung vom 16.01.2008 aufgeführten Ausnahmetatbestände nicht vorliegen. Außerdem entschied das Gericht, dass die Angabe einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung nicht wettbewerbswidrig ist.
5 min 1LG Bremen: Zehn wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Streitwert
Das Landgericht Bremen setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 12-O-52/09) einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt zehn wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
3 minHat der unberechtigt Abgemahnte bestimmte Aufklärungspflichten?
Das OLG Hamburg (Beschluss vom 24.11.2008, Az.: 5 W 117/08) hat kürzlich entschieden, dass den zu Unrecht Abgemahnten keine Antwort- und Aufklärungspflichten mangels einer wettbewerbswidrigen Handlung treffen.
1 minLG Bochum: Sechs wettbewerbsrechtliche Verstöße = 20000 Euro Streitwert
Das Landgericht Bochum setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. I-12 O 323/08) einen Streitwert von 20000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt sechs wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
1 minLG Essen: Vierzehn wettbewerbsrechtliche Verstöße = 25.000 Euro Streitwert
Das Landgericht Essen setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 1-8 O 200/08) einen Streitwert von 25.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt vierzehn wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
3 minLG Arnsberg : Sieben wettbewerbsrechtliche Verstöße = 20.000 Euro Streitwert
Das Landgericht Arnsberg setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 1-8 O 200/08) einen Streitwert von 20.000 Euro fest. Die Antragsgegnerin (Online-Händlerin) hatte sich insgesamt sieben wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
2 minAbmahnradar
Sie möchten wissen, was derzeit beim Warenverkauf über das Internet abgemahnt werden kann? Nutzen Sie den Abmahnradar der IT-Recht Kanzlei und wählen Sie einfach einen der nachfolgend genannten Abmahngründe aus: