Prozessuales / Streitwerte

Achtung Vertragsstrafe: Unterlassungserklärung verpflichtet zur Cache-Löschung bei Google

Shop-Betreiber, die eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, müssen die beanstandeten Inhalte von der eigenen Webseite löschen. Doch müssen Online-Händler auch darauf hinwirken, dass Google, Bing, Yahoo und Co. die beanstandeten Inhalte löschen?

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OLG Zweibrücken: Zeitliche Reichweite der Online-Recherchepflicht eines Unterlassungschuldners

Hat ein Unterlassungsschuldner eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, obliegt diesem eine dahingehende Recherchepflicht, nachzuprüfen, ob und wo der abgemahnte Rechtsverstoß im Internet überall abrufbar ist. Das OLG Zweibrücken hatte sich in diesem Zusammenhang nunmehr mit der Frage beschäftigt, wie weit der zeitliche Umfang einer solchen Rercherchepflicht zu ziehen ist. Lesen hierzu mehr in unserem heutigen Beitrag.

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Achtung Abmahnung: IDO e.V. fordert vermehrt Vertragsstrafen ein!

Seit Monaten macht der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. mit Sitz in Leverkusen (im Folgenden: IDO) mit massenweise ausgesprochenen Abmahnungen von sich Reden. Für etliche Betroffene kommt seit Ende des vergangenen Jahres das böse Erwachen in der Form der Aufforderung zur Zahlung einer Vertragsstrafe durch den IDO.

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Potestativbedingungen in Unterlassungserklärungen – funktioniert das?

Unterlassungsansprüche – Kaum ein Unternehmer ist davor wirklich geschützt. Schnell wurde für den eigenen Internetauftritt noch ein fremdes Bild aus dem Internet entnommen, unlauteres wettbewerbswidriges Verhalten an den Tag gelegt oder ein Markenrecht verletzt. Nicht selten hat dies eine Abmahnung nebst Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs zur Folge. Der Anspruchsinhaber kann und möchte das natürlich nicht dulden. Und wer sich – bei einer berechtigten Abmahnung - vor einer (teuren und zeitintensiven) Klage schützen will, sollte lieber freiwillig eine Unterlassungserklärung abgeben. Doch was passiert, wenn die mit der Abmahnung geforderte Unterlassungserklärung modifiziert und mit einer Bedingung versehen wird?

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Verwirkung von Vertragsstrafe, obwohl Verstoß nicht selbst begangen?

Bei einer Wettbewerbsverletzung ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung das gängigste Mittel, um einen kostenintensiven Wettbewerbsprozess zu vermeiden. Durch eine solche Unterlassungserklärung wird die vermutete Wiederholungsgefahr ausgeräumt, so dass der geltend gemachte Unterlassungsanspruch erlischt. Im Wirtschaftsleben stellt eine Unterlassungserklärung jedoch eine erheblich Belastung für den Unterlassungsschuldner dar. Die „Vertragsstrafenfalle“ schnappt schneller zu, als mancher denkt.

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So billig geht’s nun auch nicht - das OLG Frankfurt zur Mindesthöhe von Vertragsstrafen

Der Rechtsansicht des OLG Frankfurt nach muss eine Vertragsstrafe der Höhe nach so bemessen sein, dass eine faktische Abschreckungswirkung erzielt wird. Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe von weniger als 2.500 € ist nur im Ausnahmefall ausreichend, um weitere Verstöße zu unterbinden. So ist eine Vertragsstrafe von 1.000 € wegen Verletzung von Urheberrechten jedenfalls für den gewerblichen Bereich nicht ausreichend, so das OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 09.12.2013, Az: 11 W 27/13. Lesen Sie mehr zu dieser Entscheidung.

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E-Mails im Zivilprozess – ohne Beweiswert?

Recht haben, aber nicht Recht bekommen – das kann bei Beweisnot passieren. Denn der Erfolg eines Gerichtsprozesses hängt maßgeblich von der Beweislage ab. Wenn der Gegner den klägerischen Vortrag bestreitet und der Kläger die Tatsachen, auf die er seinen Anspruch stützt, nicht beweisen kann, wird der Kläger in der Regel den Prozess verlieren. Als Beweismittel können mangels schriftlicher Unterlagen oft lediglich E-Mails vorgelegt werden. In solchen Fällen kommt es vor Gericht immer wieder zu Beweisproblemen...

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Der Sachverständige im IT-Prozess: BGH-Entscheidung zur Anhörung des Sachverständigen

Gerichtsprozesse im IT-Recht kommen oftmals nicht ohne das Gutachten eines Sachverständigen aus. Von seiner Einschätzung hängt die Entscheidung des Gerichts maßgeblich ab, auch wenn dem Gericht ein gewisser Entscheidungsspielraum bleibt. Liegt das schriftliche Gutachten vor, können beide Parteien einen Antrag auf Anhörung des Sachverständigen stellen...

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Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben – neues Vorbringen in der Berufungsinstanz

Erste Instanz verloren – auf in die Berufung? Will die unterlegene Partei in der Berufungsinstanz Sachvortrag nachschieben, den sie in der ersten Instanz nicht vorgetragen hat, wird es schwierig. Denn eine „Flucht in die Berufung“ gibt es nicht mehr seitdem in der Zivilprozessordnung normiert wurde, dass die Berufungsinstanz keine neue Tatsacheninstanz ist...

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Die Vertragsstrafenvereinbarung - ein wirksames Druckmittel

Ohne Druck geht manchmal nichts. Das gilt auch für Verträge. Vereinbaren die Vertragspartner bestimmte Pflichten, sind solche Regelungen umso wirksamer, wenn eine Sanktion vereinbart ist. In vielen Fällen bietet sich daher die Vereinbarung einer Vertragsstrafe bei Nichteinhaltung bestimmter Pflichten an, in IT-Verträgen beispielsweise bei der Nichteinhaltung von Lieferterminen oder Nichteinhaltung vereinbarter Service Level ….

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LG Freiburg vs Massenabmahner: Klage erfolgreich – Prozesskosten trägt Kläger

Ein interessantes und durchaus erfreuliches Urteil hat uns aus dem Breisgau erreicht: Das Landgericht Freiburg hat einem Massenabmahner in seinem Klagebegehren Recht gegeben – und ihm dennoch die Prozesskosten auferlegt. Begründung: Der Kläger habe durch schlampige Recherche und eine zu unbestimmt gehaltene Abmahnung einen überflüssigen Prozess provoziert, also soll er auch – obschon im Recht – die Kosten dieses Prozesses tragen (vgl. aktuell LG Freiburg, Urt. v. 04.01.2013, Az. 12 O 127/12).

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OLG Hamburg: Risiko der Prozesskostentragung bei vorheriger Abmahnung per Übergabe-Einschreiben

Vor dem OLG Hamburg (Beschluss vom 25.04.2012, Az.: 3 W 2/12) wurde ein Fall verhandelt, der zeigt, dass auf die Zustellung einer Abmahnung per Übergabe-Einschreiben nicht in jedem Fall Verlass ist. Dies kann zu Problemen führen, denn bei einer nicht zugestellten Abmahnung trägt der Abmahnende die Prozesskosten der einstweiligen Verfügung, wenn der Abgemahnte eine einstweilige Verfügung sofort anerkennt.

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Einstweilige Verfügung ohne vorherige Abmahnung - und ohne Kostenrisiko für den Antragsteller?

Selbst wenn ein eingeklagter Anspruch begründet ist, muss der Beklagte nicht zwangsweise die angefallenen Prozesskosten tragen: Hat er „keinen Anlass zur Klageerhebung gegeben“ und erkennt er den Anspruch sofort an, hat der Kläger die Prozesskosten zu tragen (§ 93 ZPO). Das gilt auch bei einstweiligen Verfügungen, z.B. bei einem Unterlassungsanspruch, wenn der Antragsteller nicht vorab abgemahnt hat und der Antragsgegner ein „sofortiges Anerkenntnis“ abgibt. Dann bleibt der Antragsteller in der Regel auf den Prozesskosten sitzen. Dieses Kostenrisiko bei fehlender Abmahnung kann der Antragsteller jedoch durch einen einfachen Trick umgehen...

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Die Einstweilige Verfügung: Und wie man darauf reagieren kann!

Wer als Privatperson oder Unternehmer eine Abmahnung erhalten hat und auf diese nicht oder nicht ausreichend reagiert, riskiert den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen sich. Oftmals kennen die Betroffenen gar nicht die Bedeutung einer solchen Verfügung, geschweige denn, dass Sie wüssten, wie man hierauf zu reagieren hat. Dies kann unter Umständen zu nicht unerheblichen weiteren Kosten für den Betroffenen führen. Der nachfolgende Beitrag soll daher etwas Licht ins Dunkel dieses Rechtsinstruments bringen und Betroffenen ggf. auch Reaktionsmöglichkeiten aufzeigen.

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LG Berlin: Kein Anspruch auf Auskunft und Schadensersatzfeststellung

Das Landgericht Berlin hatte in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 29.06.2010, Az.: 103 O 17/10) darüber zu befinden, ob dem Kläger ein Anspruch auf Auskunft und Feststellung der Schadensersatzpflicht neben den geltend gemachten Unterlassungsansprüchen zusteht. Oftmals werden im Zusammenhang mit Unterlassungsansprüchen auch die flankierenden Auskunfts- und Schadensersatzfeststellungsansprüche gefordert, obwohl ein Schadensersatzanspruch in der Folge nur in den seltensten Fällen tatsächlich geltend gemacht wird. Das Landgericht Berlin verneinte nun in seiner Entscheidung die vorstehenden Ansprüche.

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BGH: Wettbewerbsverein erhält nach eigener Abmahnung nicht die Kosten einer beauftragten anwaltlichen Zweitabmahnung erstattet

Die IT-Recht Kanzlei [berichtete bereits|wettbewerbsverein-zweitabmahnung.html] über das Urteil des OLG Hamburg (Urteil vom 11.03.2009; Az.: 5 U 35/08), nun bestätigte auch der BGH als Revisionsinstanz die Entscheidung der hamburger Richter (Urteil vom 21.01.2010; Az.: I ZR 47/09) und versagte dem Wettbewerbsverein die Kostenerstattung für eine anwaltlich ausgesprochene Abmahnung, nachdem die Wettbewerbszentrale zuvor selbst abgemahnt hatte.

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BGH: Kein Aufwendungsersatz für Abmahnkosten, wenn zuvor eine deckungsgleiche einstweilige Verfügung (Schubladenverfügung) erlassen wurde

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden (Urteil vom 07.10.2009; Az.: I ZR 216/07), dass kein Aufwendungsersatzanspruch für eine Abmahnung nach § 12 I 2 UWG besteht, die erst nach Erlass einer Verbotsverfügung ausgesprochen wird.

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OLG Hamburg: Wettbewerbsverein bekommt nach eigener Abmahnung nicht die Kosten einer beauftragten anwaltlichen Zweitabmahnung erstattet

Das OLG Hamburg hatte in einer Berufungsentscheidung (vom 11.03.2009; Az.: 5 U 35/08) darüber zu befinden, ob ein Wettbewerbsverein neben seinen eigenen Pauschalkosten für eine ausgesprochene Abmahnung auch die Kosten für die Beanspruchung eines Rechtsanwalts für das Aussprechen einer Zweitabmahnung in derselben Sache erfolgreich geltend machen kann.

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OLG Celle: Indizien eines rechtsmissbräuchlichen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs

Das OLG Celle hat sich in seiner Entscheidung (Urteil vom 30.07.2009; Az.: 13 U 77/09) mit einer ganzen Reihe von Indizien zur Rechtsmissbräuchlichkeit der Verfolgung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs beschäftigt. Die IT-Recht Kanzlei nimmt diese Entscheidung zum Anlass, einige Indizien für die rechtsmissbräuchliche wettbewerbsrechtliche Anspruchsverfolgung vorzustellen.

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OLG Hamm: Terminverlegungsantrag im Einstweiligen Verfügungsverfahren kann Dringlichkeitsvermutung widerlegen

Legt man Berufung aufgrund eines zuvor zurückgewiesenen Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Wettbewerbssache) ein, so sollte man die vom Berufungsgericht daraufhin angesetzte mündliche Verhandlung unter allen Umständen wahrnehmen (oder durch einen Vertreter wahrnehmen lassen). Ein Terminsverlegungsantrag nach hinten führt zur Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung und damit zur Zurückweisung der Berufung - so das OLG Hamm (Urteil vom 30.06.2009, Az. I-4 U 74/09).

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