Prozessuales / Streitwerte

OLG Hamburg: Wettbewerbsverein bekommt nach eigener Abmahnung nicht die Kosten einer beauftragten anwaltlichen Zweitabmahnung erstattet

Das OLG Hamburg hatte in einer Berufungsentscheidung (vom 11.03.2009; Az.: 5 U 35/08) darüber zu befinden, ob ein Wettbewerbsverein neben seinen eigenen Pauschalkosten für eine ausgesprochene Abmahnung auch die Kosten für die Beanspruchung eines Rechtsanwalts für das Aussprechen einer Zweitabmahnung in derselben Sache erfolgreich geltend machen kann.

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LG Bochum: 7 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 25.000 Euro Streitwert

Das Landgericht Bochum setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. I-12 O 251/09) einen Streitwert von 25.000 Euro fest. Der Antragsgegner hatte sich insgesamt sieben wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.

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LG Dortmund: 6 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 14000 Euro Streitwert

Das Landgericht Dortmund setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 13 O 166/09) einen Streitwert von 14.000 Euro fest. Die Antragsgegnerin hatte sich insgesamt sechs wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.

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LG München II: 6 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 75.000 Euro Streitwert

Das Landgericht München II setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 1HK O 5525/09) einen Streitwert von 75.000 Euro (!) fest. Die Antragsgegnerin (eBay-Händlerin) hatte sich insgesamt sechs wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.

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LG Stuttgart: Jeder wettbewerbsrechtliche Verstoß durch Darstellung auf eBay-Plattform = 2500 Euro Streitwert

Das LG Stuttgart entschied mit Beschluss vom 11.02.2009 (Az. 31 O 24/09 KfH) unter anderem, dass die Aussage "2 Jahre Gewährleistung" oder der Hinweis "Rechnung mit ausgewiesener Mwst. auf ihren Namen" eine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten sei.

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LG Bremen: 8 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 50.000 Euro Streitwert

Das Landgericht Bremen setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 12 O 290/09) einen Streitwert von 50.000 Euro (!) fest. Der Antragsgegner (eBay-Händler) hatte sich insgesamt acht wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.

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Einmal Streitwert - immer Streitwert?

Das OLG München hat mit seiner Entscheidung vom 02.Juli 2009 – Az. 29 U 5484/08 – ein Zeichen gesetzt: Ein einmal gewählter Streitwert für die gleiche Klägerin für einen gleichen Sachverhalt muss nicht automatisch auch für alle anderen Klagen gelten.

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OLG Hamm: Terminverlegungsantrag im Einstweiligen Verfügungsverfahren kann Dringlichkeitsvermutung widerlegen

Legt man Berufung aufgrund eines zuvor zurückgewiesenen Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Wettbewerbssache) ein, so sollte man die vom Berufungsgericht daraufhin angesetzte mündliche Verhandlung unter allen Umständen wahrnehmen (oder durch einen Vertreter wahrnehmen lassen). Ein Terminsverlegungsantrag nach hinten führt zur Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung und damit zur Zurückweisung der Berufung - so das OLG Hamm (Urteil vom 30.06.2009, Az. I-4 U 74/09).

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Schlechte Zeiten für Vertragsstrafforderer

Das Landgericht Dresden entschied: Wer seinen Onlineauftritt rechtsanwaltlich überprüfen lässt, schuldet bei zuvor abgegebener Unterlassungserklärung keine Vertragsstrafe.

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LG Bremen: 21 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 50.000 Euro Streitwert

Das Landgericht Bremen setzt kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 12 O 218/09) einen Streitwert von 50.000 Euro fest. Der Antragsgegner (eBay-Händler) hatte sich insgesamt 21 wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.

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LG Stuttgart: 5 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 12.500 Streitwert

Das Landgericht Stuttgart setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 31 O 24/09 KfH) einen Streitwert von 12.500 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt fünfzehn wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.

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LG Bielefeld: 15 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 20.000 Euro

Das Landgericht Bielefeld setzte kürzlich im Rahmen eines Anerkenntnisurteils (Az. 17 O 3/09) einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt fünfzehn wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.

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LG Bremen: Drei wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Streitwert

Das Landgericht Bremen setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 12-O-87/09) einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Die Antragsgegnerin (Online-Händlerin) hatte sich insgesamt drei wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.

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LG Dortmund: Sieben wettbewerbsrechtliche Verstöße = 20.000 Euro Streitwert

Das Landgericht Dortmund setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 10 O 22/09) einen Streitwert von 20000 Euro fest. Die Antragsgegnerin (Online-Händlerin) hatte sich insgesamt sieben wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.

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LG München I: Relativiert Rechtsprechung zur Retourkutsche

Das LG München I hat seine [Rechtsprechung zur sog. Retourkutsche|abmahnung-retourkutsche.html] relativiert und klargestellt, dass auch dann nicht automatisch von einer rechtsmissbräuchlichen Gegenabmahnung ausgegangenen werden kann, wenn die in der Entscheidung vom 16.01.2008 aufgeführten Ausnahmetatbestände nicht vorliegen. Außerdem entschied das Gericht, dass die Angabe einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung nicht wettbewerbswidrig ist.

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LG Bremen: Zehn wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Streitwert

Das Landgericht Bremen setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 12-O-52/09) einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt zehn wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.

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Hat der unberechtigt Abgemahnte bestimmte Aufklärungspflichten?

Das OLG Hamburg (Beschluss vom 24.11.2008, Az.: 5 W 117/08) hat kürzlich entschieden, dass den zu Unrecht Abgemahnten keine Antwort- und Aufklärungspflichten mangels einer wettbewerbswidrigen Handlung treffen.

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LG Bochum: Sechs wettbewerbsrechtliche Verstöße = 20000 Euro Streitwert

Das Landgericht Bochum setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. I-12 O 323/08) einen Streitwert von 20000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt sechs wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.

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LG Essen: Vierzehn wettbewerbsrechtliche Verstöße = 25.000 Euro Streitwert

Das Landgericht Essen setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 1-8 O 200/08) einen Streitwert von 25.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt vierzehn wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.

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LG Arnsberg : Sieben wettbewerbsrechtliche Verstöße = 20.000 Euro Streitwert

Das Landgericht Arnsberg setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 1-8 O 200/08) einen Streitwert von 20.000 Euro fest. Die Antragsgegnerin (Online-Händlerin) hatte sich insgesamt sieben wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.

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