Prozessuales / Streitwerte
Einstweilige Verfügung ohne vorherige Abmahnung - und ohne Kostenrisiko für den Antragsteller?
Kann ein Antragsteller § 93 ZPO trotz fehlender Abmahnung umgehen? Ja – jedenfalls dann, wenn der Unterlassungsantrag in der einstweiligen Verfügung mit einem Sequestrationsantrag verbunden wird.
7 min 1Die Einstweilige Verfügung: Und wie man darauf reagieren kann!
Wer als Privatperson oder Unternehmer eine Abmahnung erhalten hat und auf diese nicht oder nicht ausreichend reagiert, riskiert den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen sich. Oftmals kennen die Betroffenen gar nicht die Bedeutung einer solchen Verfügung, geschweige denn, dass Sie wüssten, wie man hierauf zu reagieren hat. Dies kann unter Umständen zu nicht unerheblichen weiteren Kosten für den Betroffenen führen. Der nachfolgende Beitrag soll daher etwas Licht ins Dunkel dieses Rechtsinstruments bringen und Betroffenen ggf. auch Reaktionsmöglichkeiten aufzeigen.
9 min 23BGH: Kein Aufwendungsersatz für Abmahnkosten, wenn zuvor eine deckungsgleiche einstweilige Verfügung (Schubladenverfügung) erlassen wurde
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden (Urteil vom 07.10.2009; Az.: I ZR 216/07), dass kein Aufwendungsersatzanspruch für eine Abmahnung nach § 12 I 2 UWG besteht, die erst nach Erlass einer Verbotsverfügung ausgesprochen wird.
4 minOLG Hamm: Terminverlegungsantrag im Einstweiligen Verfügungsverfahren kann Dringlichkeitsvermutung widerlegen
Legt man Berufung aufgrund eines zuvor zurückgewiesenen Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Wettbewerbssache) ein, so sollte man die vom Berufungsgericht daraufhin angesetzte mündliche Verhandlung unter allen Umständen wahrnehmen (oder durch einen Vertreter wahrnehmen lassen). Ein Terminsverlegungsantrag nach hinten führt zur Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung und damit zur Zurückweisung der Berufung - so das OLG Hamm (Urteil vom 30.06.2009, Az. I-4 U 74/09).
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