Warnhinweise auf Spielwaren dürfen nicht zur Umgehung der Sicherungsanforderungen führen
Das Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig hat in Vollzug des Produktsicherheitsgesetzes eBay-Angebote eines Online-Händlers beanstandet. Konkret ging es um den Warnhinweis "Achtung!!! Nur für Kinder ab 3 Jahren, wegen verschluckbarer Kleinteile".
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