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Produktsicherheitsverordnung

LG Essen: Gebrauchsanweisung nicht in deutscher Sprache = Wettbewerbsverstoß

Das Produktsicherheitsgesetz (§ 3 Abs. 4) verlangt eine deutschsprachige Gebrauchsanweisung, wenn bestimmte Regeln zur Nutzung, Ergänzung oder Instandhaltung zu beachten sind. Das LG Essen prüfte, ob eine englische Anleitung in Papierform und ein Link zu einer deutschen Anleitung eines ähnlichen Produkts ausreichen.

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Bedienungsanleitung bei vielen Produkten zwingend!

Das OLG Frankfurt hat klargestellt, dass für Produkte, bei deren Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung bestimmte Regeln zu beachten sind, eine deutschsprachige Bedienungsanleitung zu Verfügung gestellt werden muss.

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Fehlende Maschinen-Unterlagen: Abmahnfalle für Händler

Produktsicherheit ist vor allem Herstellerpflicht – aber Händler können trotzdem abgemahnt werden. Ein Urteil des OLG Düsseldorf zeigt: Fehlen bei Maschinen Kennzeichnung, Unterlagen oder Warnhinweise, wird es wettbewerbsrechtlich schnell heikel.

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Das System der Markt- und Produktüberwachung in der Europäischen Union

Seit dem 1. Januar 2010 gilt die EG-Verordnung Nr. 765/2008, die den neuen allgemeinen Rechtsrahmen für die Überwachung der Sicherheit von Produkten in der EU bildet. Auf Grundlage der Verordnung sollen die einzelnen EU-Mitgliedstaaten und die Kommission das System der Markt- und Produktüberwachung organisieren.

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