PKW
Der Absatz neuer PKW ist ein heiß umkämpfter Markt. Die Facetten der Werbung in diesem Bereich sind vielfältig, will doch jeder Verkäufer den Verbraucher durch Schaffung von Kaufanreizen von einem Kauf überzeugen. Nicht zuletzt mit der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie in nationales Recht und der Novellierung der Pkw-EnVKV 2011 haben sich in letzter Zeit einschneidende Änderungen für die rechtssichere Gestaltung der Neufahrzeugwerbung - gerade auch im Internet - ergeben. Der folgende Überblick möchte Online-Händlern eine Orientierung bieten, was bei der Print- sowie der Internetwerbung im PKW-Bereich zu beachten ist.
OLG Frankfurt: Nicht verkaufter PKW ist „neu“ im Sinne von § 3 PKW-EnVKV
Hersteller und Händler sind verpflichtet, in Werbung und Angeboten zum Verkauf oder Leasing von neuen PKW Informationen über Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emmissionen bereitzustellen. Das OLG Frankfurt hatte nun zu entscheiden, wann ein PKW als „neu“ gilt.
4 minBGH-Urteil: So muss PKW-Werbung auf YouTube aussehen
Der BGH hat klargestellt: Wer auf YouTube für neue Pkw wirbt, muss Angaben zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den CO₂-Emissionen machen. Händler sollten ihre Videowerbung entsprechend anpassen, um Abmahnrisiken zu vermeiden.
3 minPKW-EnVKV: Sind Pflichtangaben auch bei geteilten Autotests auf Facebook nötig?
Nach der Pkw-EnVKV müssen Autowerbungen Angaben zu Verbrauch und CO₂-Ausstoß enthalten. Das OLG Celle stellte klar: Diese Pflicht gilt auch für Autohäuser, die auf Facebook Autotests teilen.
2 minEinblendung von Pflichtangaben nach der PKWEnVKV bei Online-Werbung
Müssen Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO₂-Emissionen bereits auf der Startseite erscheinen? Das OLG Düsseldorf stellt klar: Wer Fahrzeuge mit Motorleistungsdaten bewirbt, muss die Pflichtangaben sofort sichtbar machen.
2 minNeuwagenwerbung: Verbrauchs- und CO₂-Angaben auch vor Marktstart Pflicht
Verbrauchs- und Emissionswerte sind in der Neuwagenwerbung Pflicht, auch wenn das Modell noch nicht bestellbar ist. Das OLG Frankfurt stellt klar, dass die PKW-EnVKV schon bei Vorab-Werbung greift und Verstöße abmahnbar sind.
2 min„Neuwagen“: Keine zulässige Bezeichnung für Altfahrzeuge, unabhängig von der Laufleistung!
„Neuwagen“ darf nur stehen, wo auch Neuwagen drin ist: Ältere Modelle oder bereits zugelassene Fahrzeuge sind selbst bei minimaler Laufleistung keine Neuwagen – fehlende Hinweise führen schnell zur Irreführung.
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