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Markenrechtsstreitigkeiten

Unerlaubte Verwendung eines fremden Namens in Metatag einer Internetseite ist unzulässig

Erst im Mai vergangenen Jahres hatte der BGH (Urteil vom 18.05.2006, Az. I ZR 183/03) entschieden, dass die Benutzung fremder Kennzeichen im Quelltext einer Internetseite, insbesondere innerhalb der Metatags, eine markenrechtliche Verletzung darstellt. Der IT-Recht-Kanzlei ist nun ein Fall zugetragen worden, in dem ein Mandant wegen der unerlaubten Verwendung eines fremden Personennamens im Metatag seiner Internetseite abgemahnt wurde. Auszugsweise heißt es in dem anwaltlichen Schreiben:

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