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Haftung für Markenverletzung durch Dritte über eigenen eBay-Account

23.05.2007, 00:00 Uhr | Lesezeit: 2 min
Haftung für Markenverletzung durch Dritte über eigenen eBay-Account

Wer seinen eBay-Account Dritten zur Verfügung stellt, sollte sich stets vergewissern, dass dieser den Account nur in rechtmäßiger Weise nutzt. Denn der Account-Inhaber haftet grundsätzlich für Rechtsverletzungen, die ein Dritter über seinen Account begeht.

Entsprechend hatte das LG Frankfurt bereits mit Beschluss vom 13.06.2005 (Az. 6 W 20/05) entschieden, dass der Inhaber eines eBay-Accounts für eine Markenrechtsverletzung einzustehen hat, die ein Dritter über seinen Account begeht. Dabei komme es nicht darauf an, ob der Account-Inhaber Kenntnis von der konkreten Rechtsverletzung durch den Dritten hat. Für die Haftung reiche nach Ansicht des Gerichts vielmehr schon die Tatsache aus, dass der Account-Inhaber dem Dritten seinen Account wissentlich zur Verfügung stellt und ihm damit die Möglichkeit eröffnet, unter seinem eBay-Namen Rechtsgeschäfte zu tätigen. Es liege damit im Interesse des Account-Inhabers, sich in geeigneter Weise darüber zu informieren, welche Waren über seinen Account versteigert werden. Notfalls könne er dies durch die Kontrolle seines Accounts erreichen.

Das Gericht ließ jedoch die Frage offen, wie weit die Prüfungs- und Kontrollpflichten des Account-Inhabers im einzelnen gehen. Auch die AGB von eBay geben zu diesem Punkt nicht viel her. Dort heißt es unter § 2 Nr. 9:

"Mitglieder haften grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung ihres Mitgliedskontos vorgenommen werden. Hat das Mitglied den Missbrauch seines Mitgliedskontos nicht zu vertreten, weil eine Verletzung der bestehenden Sorgfaltspflichten nicht vorliegt, so haftet das Mitglied nicht."

Aus dieser Klausel ist lediglich ersichtlich, dass die Beweislast im Fall einer Rechtsverletzung beim Account-Inhaber liegt. Dieser muss sich gewissermaßen exkulpieren, indem er darlegt, dass er alle ihm zumutbaren Vorkehrungen getroffen hat, um einem eventuellen Missbrauch seines Accounts vorzubeugen. Dieser Beweis wird in der Regel freilich schwer zu erbringen sein.

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Fazit

Die Rechtsprechung und auch die AGB von eBay bürden das Risiko einer Rechtsverletzung über einen eBay-Account dem Account-Inhaber auf. Dieser hat also dafür zu sorgen, dass sein Account nicht durch Dritte zur Verletzung fremder Rechte genutzt wird. Geschieht dies ohne Wissen des Account-Inhabers doch einmal, so liegt es an diesem, sich aus der Affäre zu ziehen. Dies ist jedoch angesichts der oben genannten Gesichtspunkte kein leichtes Unterfangen.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
Jürgen Acker / PIXELIO

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