Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
branchbob
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping-Marktplatz
eBay
eBay B2B
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Fairmondo.de
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage (kein Verkauf)
Homepages
Hood
Hosting-B2B
Hosting-B2B-B2C
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Sprachen
Kauflux
Kleinanzeigen.de
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento 1 und Magento 2
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Mädchenflohmarkt
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shopgate
shopify
Shopware
Shpock+
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
TikTok-Präsenzen
Tumblr
Twitch
Twitter
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
webador
Werky
Wix
WooCommerce
WooCommerce German Market
WooCommerce Germanized
WordPress
Wordpress-Shops
wpShopGermany
Xanario
XING
xt:Commerce
YouTube
Zen-Cart
ZVAB
von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)

Haftung für Markenverletzung durch Dritte über eigenen eBay-Account

News vom 23.05.2007, 00:00 Uhr | Keine Kommentare

Wer seinen eBay-Account Dritten zur Verfügung stellt, sollte sich stets vergewissern, dass dieser den Account nur in rechtmäßiger Weise nutzt. Denn der Account-Inhaber haftet grundsätzlich für Rechtsverletzungen, die ein Dritter über seinen Account begeht.

Entsprechend hatte das LG Frankfurt bereits mit Beschluss vom 13.06.2005 (Az. 6 W 20/05) entschieden, dass der Inhaber eines eBay-Accounts für eine Markenrechtsverletzung einzustehen hat, die ein Dritter über seinen Account begeht. Dabei komme es nicht darauf an, ob der Account-Inhaber Kenntnis von der konkreten Rechtsverletzung durch den Dritten hat. Für die Haftung reiche nach Ansicht des Gerichts vielmehr schon die Tatsache aus, dass der Account-Inhaber dem Dritten seinen Account wissentlich zur Verfügung stellt und ihm damit die Möglichkeit eröffnet, unter seinem eBay-Namen Rechtsgeschäfte zu tätigen. Es liege damit im Interesse des Account-Inhabers, sich in geeigneter Weise darüber zu informieren, welche Waren über seinen Account versteigert werden. Notfalls könne er dies durch die Kontrolle seines Accounts erreichen.

Das Gericht ließ jedoch die Frage offen, wie weit die Prüfungs- und Kontrollpflichten des Account-Inhabers im einzelnen gehen. Auch die AGB von eBay geben zu diesem Punkt nicht viel her. Dort heißt es unter § 2 Nr. 9:

"Mitglieder haften grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung ihres Mitgliedskontos vorgenommen werden. Hat das Mitglied den Missbrauch seines Mitgliedskontos nicht zu vertreten, weil eine Verletzung der bestehenden Sorgfaltspflichten nicht vorliegt, so haftet das Mitglied nicht."

Aus dieser Klausel ist lediglich ersichtlich, dass die Beweislast im Fall einer Rechtsverletzung beim Account-Inhaber liegt. Dieser muss sich gewissermaßen exkulpieren, indem er darlegt, dass er alle ihm zumutbaren Vorkehrungen getroffen hat, um einem eventuellen Missbrauch seines Accounts vorzubeugen. Dieser Beweis wird in der Regel freilich schwer zu erbringen sein.

1

Fazit

Die Rechtsprechung und auch die AGB von eBay bürden das Risiko einer Rechtsverletzung über einen eBay-Account dem Account-Inhaber auf. Dieser hat also dafür zu sorgen, dass sein Account nicht durch Dritte zur Verletzung fremder Rechte genutzt wird. Geschieht dies ohne Wissen des Account-Inhabers doch einmal, so liegt es an diesem, sich aus der Affäre zu ziehen. Dies ist jedoch angesichts der oben genannten Gesichtspunkte kein leichtes Unterfangen.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
Jürgen Acker / PIXELIO

Besucherkommentare

Bisher existieren keine Kommentare.

Vielleicht möchten Sie der Erste sein?

© 2005-2023 · IT-Recht Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller