Verkauf von Lampen

Leitfaden: Leuchtmittel ( "Lampen") richtig im Internet kennzeichnen

Die rechtskonforme Kennzeichnung von Leuchtmitteln (umgangssprachlich "Lampen") im Internet ist schon derzeit komplex, wird aber zusätzlich zum 01.09.2021 noch vollständig reformiert. Die IT-Recht Kanzlei zeigt, wie Leuchtmittel im Internet derzeitig und zukünftig zu kennzeichnen sind.

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Inverkehrbringen von Halogenlampen ab dem 01.09.2018 untersagt

Was der Glühlampe bereits 2012 widerfuhr, wird ab morgen, den 01.09.2018, die meisten gängigen Halogenlampen betreffen: mit Inkrafttreten der sechsten Anforderungsstufe der Lampen-Ökodesign-Verordnung Nr. 244/2009 erfüllen herkömmliche Halogenlampen die europäischen Effizienzschwellenwerte nicht mehr und dürfen folglich in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

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Licht ins Dunkel! Wer mit der Sparsamkeit von Halogenlampen wirbt kann abgemahnt werden

Derzeit werden vermehrt Händler abgemahnt, die Halogenlampen unter Verwendung von Bezeichnungen wie „Eco“ , „Sparlampe“ oder "Energiesparlampe beworben haben. Fakt ist: Halogenlampen sind im Vergleich zu LED-Lampen oder Energiesparlampen wahre Stromfresser. Der Stromverbrauch liegt um ein vielfaches höher als beispielsweise bei LED-Lampen. Der Lauterer Wettbewerb e.V. hat sich dies zum Thema gemacht und vielfach abgemahnt. Jeder betroffene Händler sollte also seine Angebote diesbzgl. nochmal überprüfen.

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BGH bestätigt Verbot des Vertriebs von Energiesparlampen mit zu hohem Quecksilbergehalt

Der BGH hat kürzlich über ein Verbot des Vertriebs von Energiesparlampen mit zu hohem Quecksilbergehalt entschieden.

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Verbot des Inverkehrbringens ineffizienter Halogenlampen zum 1. September 2016 teilweise aufgeschoben

Das ursprünglich zum 1. September 2016 greifende EU-weite Verbot des Inverkehrbringens ineffizienter Halogenlampen ist von der EU-Kommission bereits im Herbst 2015 mittels einer EU-Verordnung abgemildert und um zwei Jahren auf den 1. September 2018 verschoben worden. Die IT-Recht Kanzlei beleuchtet die Hintergründe und die Auswirkungen.

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Bezeichnung von Halogenlampen mit Begriffen wie „Eco“ oder „Sparlampe“ wird abgemahnt!

Halogenlampen sind im Vergleich zu LED-Lampen oder Energiesparlampen wahre Stromfresser. Der Stromverbrauch liegt etwa um das 4 bis 5-fache höher als bei LED-Lampen. Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. auf seiner Homepage berichtet, hat er kürzlich mehrere Hersteller von Halogenlampen wegen Verwendung von Bezeichnungen wie „Eco“ oder „Sparlampe“ abgemahnt. Hier ist auch für Händler höchste Vorsicht geboten.

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Kennzeichnung von fest verbauten Lampen in Leuchten trotz entgegenstehender Verordnung zulässig?

Die Verordnung (EU) Nr. 874/2012 legt Händlern und Herstellern weitgehende energieverbrauchsbasierte Kennzeichnungspflichten für Lampen und Leuchten auf, deren Umsetzung durch einen ergänzenden Rechtsakt nunmehr auch im Online-Handel spezifischen Anforderungen unterliegt. Umgekehrt aber klammert die Verordnung bestimmte Produkte aus ihrem Anwendungsbereich aus und erklärt vor allem Einbauteile für nicht kennzeichnungspflichtig. Im folgenden Beitrag soll erörtert werden, ob über den Regelungsinhalt hinaus eine ergänzende Kennzeichnung von fest verbauten Lampen in Leuchten zulässig ist.

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Lampen sind in Leuchten fest verbaut: Wie sieht es mit der Kennzeichnungspflicht aus?

Die EU-Verordnung Nr. 874/2012 harmonisiert die Energieverbrauchskennzeichnung von Lampen und Leuchten und stellt ein umfangreiches Pflichtenprogramm für Hersteller und Händler auf, das angesichts stark fragmentierter Regelungsinhalte und auslegungsbedürftiger Rechtsbegriffe auch 2 Jahre nach seiner Verabschiedung kontinuierlich neue Fragen aufwirft. Insbesondere die verschiedenen Leuchtenarten und deren spezifische Kennzeichnungsvorgaben stellen Händler vor seit jeher vor Probleme. Aus gegebenem Anlass behandelt dieser Beitrag die Frage, ob und inwieweit eine Kennzeichnungspflicht besteht, wenn Lampen in Leuchten fest verbaut sind.

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Besondere Informationsvorgaben bei Speziallampen für Inverkehrbringer: EG-Verordnung Nr. 244/2009 und EU-Verordnung Nr. 1194/2012

Die Praxiserfahrung der IT-Recht Kanzlei zeigt, dass viele Inverkehrbringer (Hersteller/Importeure) davon ausgehen, dass es beim Inverkehrbringen von Speziallampen keine besonderen Kennzeichnungs- und/oder Informationsvorgaben gäbe. Dies ist nicht der Fall, finden sich hierzu doch genaue Regelungen in der EG-Verordnung Nr. 244/2009. Ab dem 01.09.2013 werden (!) zusätzlich die Vorgaben der EU-Verordnung Nr. 1194/2012 zu berücksichtigen sein.

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LG Aachen: LED-Lampen keine Glühlampen und daher nach § 7 ElektroG kennzeichnungspflichtig

Nach § 7 ElektroG sind Elektrogeräte dauerhaft zu kennzeichnen - dazu gehören auch nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 Beleuchtungskörper. Beleuchtungskörper wiederum werden nach Anhang I zum ElektroG in der dortigen Ziffer 5 näher beschrieben. Da LED-Lampen nicht ausdrücklich aufgeführt sind, fallen sie laut LG Aachen unter die Rubrik “sonstige Beleuchtungskörper”.

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Einleuchtende Abmahngründe: Neonröhren-Starter und Wettbewerbsrecht

Zurzeit werden Anbieter von Startern für Leuchtstoffröhren abgemahnt, weil sie diese im Internet mit falschen Behauptungen anpreisen. Häufig sollen hierbei elektromechanischen Startern Attribute beigelegt worden sein, die eigentlich elektronischen Startern vorbehalten sind.

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LG Hamburg: Bei Haushaltslampen sind Kennzeichnungspflichten nach der EnVKV zu beachten!

Das LG Hamburg entschied mit Urteil vom 09.07.2010 (Az. 406 O 232/09), dass es wettbewerbswidrig sei, wenn man bei mit Netzspannung betriebenen Haushaltslampen die Energieeffizienzklasse und den Lichtstrom nicht mit angebe.

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LG Dessau-Roßlau: Beim Inverkehrbringen von elektrischen Leuchtmitteln müssen Grenzwerte zur Störspannung nach der Europäischen Norm 55015:2006/A1:2007 berücksichtigt werden!

Das LG Dessau-Roßlau entschied (mit Urteil vom 29.01.2010, Az. 3 O 85/09), dass es wettbewerbswidrig sei, elektrische Leuchtmittel in Verkehr zu bringen, wenn diese die Grenzwerte zur Störspannung nach der Europäischen Norm 55015:2006/A1:2007 nicht einhalten.

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Abmahnungen: Wegen nicht registrierter Beleuchtungskörper

Zurzeit werden Hersteller, Importeure aber auch Online-Händler abgemahnt, die nicht registrierte Beleuchtungskörper in Deutschland vertreiben. Sind Beleuchtungskörper tatsächlich im Sinne des ElektroG registrierungspflichtig? Informieren Sie sich [hier|registrierung-led.html] .

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LG Bielefeld: Verkauf von Haushaltslampen und Haushaltsleuchtstofflampen ohne Kennzeichnung i.S.d. EnVKV ist wettbewerbswidrig

Das LG Bielefeld entschied kürzlich, dass es wettbewerbswidrig sei, über das Internet im Sinne des § 3 Abs. 1 EnVKV kennzeichnungspflichtige Haushaltslampen und Haushaltsleuchtstofflampen anzubieten oder zu vertreiben, ohne diese mit Angaben über den Verbrauch an Energie und anderen wichtigen Ressorucen sowie zusätzlichen Angaben zu kennzeichnen.

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