Der Zankapfel: Nutzungsrechte an Individualsoftware - Tipps zur Vereinbarung von Nutzungsrechten mit einem Freelancer
Software ist grundsätzlich gemäß der §§ 69 a ff Urhebergesetz (UrhG) urheberrechtlich geschützt. Obwohl diese Tatsache eigentlich allgemein bekannt ist, wird die IT-Recht-Kanzlei immer wieder mit der Situation konfrontiert, dass ein Softwareentwickler mit der Aufgabe betreut wurde, eine Software zu erstellen, ohne dass Regelungen über Art und Umfang der Nutzungsrechte an dieser Software getroffen werden, die dem Auftraggeber eingeräumt werden sollen.
7 min 3Super Gau im IT- Projekt – kann eine Versicherung das Unternehmen retten?
Die Tatsache, dass ein Unternehmen über Versicherungsschutz verfügt soll, neben einem positiven Gefühl für den Unternehmer, das Unternehmen vor Existenz bedrohenden Schadensersatzforderungen schützen. Allerdings halten die Versicherungsbedingungen oft nicht, was zuvor vollmundig als Sicherheit versprochen wurde. Gerade für IT-Unternehmen gibt es auf dem Markt zwar diverse Anbieter, allerdings bieten maximal eine Handvoll Versicherer umfassenden Schutz. Die Auseinandersetzung mit Details des Versicherungskonzepts ist daher von existenzieller Bedeutung. In den folgenden Beirägen sollen konzeptionelle und qualitative Details eines umfassenden und preiswerten Versicherungsschutzes näher beleuchtet werden.
4 minBGH: Der Internet-Systemvertrag ist in der Regel ein Werkvertrag
Der BGH hat am 4. Februar 2010 entschieden, dass der Internet-System-Vertrag [in der Regel als Werkvertrag zu qualifizieren ist. Die vertragstypologische Einordnung von IT-Verträgen ist seit dem Siegeszug der Informationstechnik in alle Lebensbereiche eine Herausforderung für IT-Juristen. Es geht darum, die bekannten und bewährten BGB-Vertragstypen auf völlig neue Geschäftsprozesse anzuwenden. Die Rechte und Pflichten der Parteien sind je nach vertragstyplogischer Einordnung des Vertrages sehr unterschiedlich. Der BGH hat nun in seinem Urteil die Gelegenheit ergriffen, nicht nur zur vertragstypologischen Einordnung des Internet-System-Vertrags sondern auch anderer IT-Verträge Stellung zu nehmen.
9 min 2Auf ins Internet mit der eigenen Website – Webhosting macht’s möglich
Steht der eigene Online-Auftritt, muss die Website nur noch über das Internet verfügbar gemacht werden, damit sie weltweit abrufbar ist. Dafür braucht man einen Webhoster. Welche Leistungen er erbringt und was beim Vertrag beachtet werden sollte, zeigt dieser Artikel – damit es klappt mit dem Going-Live…
4 minDas Servicelevelagreement (SLA)
Der Begriff Service-Level-Agreement (SLA) oder deutsch Dienstgütevereinbarung (DGV) bezeichnet einen Vertrag zwischen einem IT-Dienstanbieter (Provider), in dem wiederkehrende IT-Dienstleistungen hinsichtlich Leistungsumfang, Reaktionszeit und Schnelligkeit der Bearbeitung detailliert geregelt werden. Wichtiger Bestandteil ist hierbei die Dienstgüte ( [Servicelevel|http://de.wikipedia.org/wiki/Servicelevel] ), die die vereinbarte Leistungsqualität beschreibt.
10 minAuf dem Weg zum Online-Auftritt: Dank Webdesign-Vertrag Step by Step zur professionellen Website
Die eigene Website, aber bitte professionell – das klappt oft nur, wenn Agentur und Auftraggeber zunächst einen klaren Fahrplan hin zur fertigen Website vereinbaren. Auf eine solide vertragliche Grundlage sollte nicht verzichtet werden. Andernfalls kann das Projekt „Website“ leicht aus dem Ruder laufen …
4 minDatensicherung und Datenverlust - wer haftet im Schadensfall?
Durch die fast vollständige Umstellung auf elektronische Betriebsabläufe in Unternehmen kommt der Speicherung und Sicherung der erfassten Daten eine essentielle Bedeutung zu. Nach der herrschenden Rechtsprechung muss dabei grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass der Unternehmer selbst für die gesetzlich erforderliche, regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich ist. Die Haftung eines Schädigers beschränkt sich weitestgehend auf denjenigen Schaden, der durch eine in angemessenen Abständen erfolgende Datensicherung nicht hätte verhindert werden können.
6 minDer neue § 649 BGB - Fluch oder Segen für den Werkunternehmer?
Zum 01.01.2009 wurde § 649 BGB geändert. Das ist die Vorschrift aus dem Werkvertragsrecht, die die Kündigungsmöglichkeit des Bestellers vor der Abnahme des Werkes und den verbleibenden Vergütungsanspruch des Unternehmers regelt. Da die Auswirkung einer Kündigung nach § 649 BGB in der Vergangenheit zu großen Schwierigkeiten geführt hat, wurde die Neuregelung mit Spannung erwartet. Der folgende Artikel will darstellen, welche aus Sicht des Unternehmers und Bestellers positiven oder negativen Änderungen sich ergeben haben.
6 min 2Softwarelizenzen: Usedsoft begründet Nichtzulassungsbeschwerde gegen Gebrauchtsoftwareurteil des OLG München
Die Firma Usedsoft hat ihre Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH begründet. Damit geht der Kampf um die Rechtmäßigkeit des Handels mit Gebrauchtsoftware in die nächste Runde, wenn der BHG die Revision zulässt.
3 minVorsicht beim „Letter of Intent“: Ein verbindlicher Vertrag ist schnell ungewollt geschlossen
Vor allem im Vorfeld von Unternehmenskäufen, aber auch bei größeren IT-Projekten und anderen geplanten Kooperationen schließen die potentiellen Vertragspartner oft sogenannte „Letter of Intent“. Noch während der laufenden Verhandlungen soll die Ernsthaftigkeit der Gespräche und der Wille zum Abschluss des Vertrages dokumentiert werden. Was im LoI geregelt werden kann und worauf zu achten ist, klärt der folgende Beitrag.
6 min 10Der Webportalvertrag: Was ist zu beachten?
Webportale sind die Marktplätze der Zukunft. Sie bieten Anbietern die Möglichkeit, eigene Angebote über ein Portal abzugeben, mit geringem Aufwand einen großen Kundenkreis anzusprechen und ihre Geschäftsfelder zu etablieren. Auch kann der Portalinhaber gewisse Aufgaben, wie Werbung und Fakturierung übernehmen. Er wird für diese Leistungen honoriert. Aus juristischer Sicht ist es wichtig, in dem Vertrag zwischen Portalinhaber und Shopbetreiber die Rechte und Pflichten der Parteien und deren Haftung detailliert festzulegen. Der folgende Beitrag stellt die wichtigsten Informationen über einen Web-Portalvertrag aus der Sicht des Portalinhabers zusammen.
7 min 1Software aus der Steckdose, worum geht es bei ASP?
Da Software teuer und ist und schnell veraltet, liegt es auf der Hand, sie nicht zu kaufen, sondern die Nutzung nur für die Zeit zu zahlen, in der auch eine Nutzung tatsächlich stattfindet. Es werden daher zunehmend Geschäftsmodell populär, bei denen Software nicht auf Dauer überlassen wird sondern „online“ und „on demand“ zur zeitweiligen Nutzung bereitgestellt wird. Diese Geschäftsmodelle werden unter dem Begriff „Application Service Providing“ zusammengefasst.
8 minNeues zum Kauf von Gebrauchtsoftware, insbesondere aus vergaberechtlicher Sicht
Der [Handel mit Gebrauchtsoftware|Handel-mit-Gebrauchtsoftware.html?search=Gebrauchtsoftware] , insbesondere mit Volumenlizenzen, ist rechtlich umstritten. Wie sich aus den Gerichtsprozessen der letzten Zeit entnehmen lässt, sieht die Softwareindustrie nicht tatenlos zu, wenn Gebrauchtlizenzhändler ihre Geschäftsmodelle konterkarieren. Potentielle Erwerber sollten sich genauestens informieren, welche Einschränkung die ursprünglichen Lizenzbestimmungen vorsehen, da das [Erschöpfungsprinzip|erschoepfungsgrundsatz.html?search=Gebrauchtsoftware] in ausgehandelten Verträgen, also Verträgen, die keine AGB sind, wirksam ausgeschlossen werden kann. Die zunächst preiswert erworbene Programmlizenz kann ansonsten schnell teuer zu stehen kommen.
7 minHandel mit Gebrauchtsoftware: Chancen und Risiken
Wieder scheint es, hat die Firma Usedsoft einen Etappensieg bei der Durchsetzung ihres Geschäftsmodells, des Handels mit Gebrauchsoftware, errungen. Microsoft nahm jetzt im Juli 2008 teilweise eine einstweilige Verfügung gegen Usedsoft zurück.
11 minMicrosoft zieht einstweilige Verfügung gegen Usedsoft teilweise zurück
Der Softwarehersteller Microsoft hat die gegen denGebraucht-Softwarehändler Usedsoft im April 2008 vor dem LandgerichtMünchen I erwirkte einstweilige Verfügung im Juli 2008 teilweisezurückgenommen, nachdem Usedsoft teilweise Widerspruch eingelegt hatte.
3 min 1Der IT-Dienstvertrag, §§ 611 ff. BGB, als “Freund“ des Auftragnehmers
Der Dienstvertrag ist gerade bei IT-Anbietern, die sehr komplexe und womöglich auch störungsanfällige IT-Leistungen anbieten, ein sehr beliebter Vertrag. Der Grund ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des § 611 BGB. Danach wird derjenige, welcher Dienste zusagt, lediglich zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
22 min 1Haftung für automatisiert eingebundene Wikipedia-Inhalte
Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Hamburg haftet ein Telekommunikations-Anbieter, der auf seiner Homepage Wikipedia-Inhalte automatisch einstellt, erst ab Kenntnis für die rechtswidrigen Inhalte von Wikipedia. (LG Hamburg, Urteil vom 20.05.2008, Az.: 324 O 847/07)
2 minKündigung des Softwarepflegevertrages als Verstoß gegen "Treu und Glauben“
Unternehmer, die ihre Geschäftsprozesse über Datenbanken und andere Software unterstützen, investieren oft große Summen für dieses Softwarelösungen. Die Entscheidung für eine bestimmte Software stellt daher oft für viele Firmen eine Weichenstellung dar, mit der sie sich auf Jahre an eine Softwarelösung binden.
8 minDer Geheimhaltungsvertrag (NDA), in der Anwendung ohne Geheimnis
Im IT-Bereich stellt das Firmen-Know-How, die Datensammlungen und der Quellcode der selbst entwickelten Software oft das eigentliche Betriebskapital dar. Dieses gilt es folgerichtig mit allen Mitteln zu schützen. Dennoch ist es oft nicht vermeidbar, vertrauliche Informationen mit Wettbewerbern bereits bei Vertragsanbahnung auszutauschen. Ein solcher Austausch erfordert zwingend eine Geheimhaltungsvereinbarung, die aber oft hinsichtlich Ausprägung und Umfang Unsicherheiten bei den Vertragspartnern auslöst.
12 min 1Rechtlicher Quellcode-Check: Was man über den Software-Quellcode wissen sollte!
Je mehr in unserer alltäglichen Welt die Nutzung von Computerprogrammen unverzichtbar wird, desto mehr scheint es sinkt die Kenntnis der Nutzer darüber, was eigentlich zum Einsatz kommt, wenn ein Handy, ein Computer oder eine Waschmaschine genutzt werden. Allen diesen Geräten ist gemein, dass sie von Softwareprogrammen gesteuert werden.
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