IT-Arbeitsrecht

Um beim IT-Arbeitsrecht auf der rechtlich sicheren Seite zu stehen, bedarf es nur der Kenntnis einiger weniger grundlegender Entscheidungen. Nicht mehr aber auch nicht weniger. Darüber hinaus schadet es natürlich auch nicht, sich bei Interesse mit ein paar spezielleren Rechtsfragen mit dem IT-Arbeitsrecht zu beschäftigen. Um hierbei eine wirkungsvolle Hilfestellung zu leisten, werden nachfolgend einige wichtige rechtliche IT-Arbeitsrecht-Themenblöcke rechtlich näher beleuchtet:

Muster-Anweisung: Verbot der Privatnutzung betrieblicher Kommunikationsmittel

Die Arbeitnehmernutzung von betrieblichen Kommunikationsmitteln wie Telefonen oder Mail-Accounts zu privaten Zwecken birgt für Arbeitgeber nicht nur Kontroll-, sondern vor allem rechtliche Probleme. Da die private Kommunikation nach dem Fernmeldegeheimnis und nach der DSGVO besonders geschützt ist, sind Zugriffe des Arbeitgebers auf privat genutzte Kommunikationsmittel grundsätzlich unzulässig.

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OLG Dresden: geschäftliche mail-accounts dürfen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nur nach Rücksprache gelöscht werden

Das OLG Dresden entschied am 05.09.2012 in der Rechtssache Az.: 4 W 961/12, dass ein Vertragspartner nach Beendigung eines Vertragsverhältnisses den geschäftlichen mail-account eines ehemaligen Vertragspartners nur dann löschen dürfe, wenn jener kein Interesse mehr an den dort gespeicherten Daten habe. Eine dennoch durchgeführte Löschung sei unberechtigt und führe zu Schadenersatzansprüchen des vormals zugriffsberechtigten Vertragspartners gegenüber dem anderen Vertragspartner.

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Bring your own Device - Einsatz privater Endgeräte stellt Unternehmen vor technische und rechtliche Herausforderungen

Consumerization der IT ist neben Cloud Computing der einflussreichste Technologietrend dieses Jahrzehnts. Unternehmen haben diese Entwicklung bereits wahrgenommen. Neben Social Media Plattformen wie Facebook, Google+ und Twitter werden immer häufiger auch eigene Endgeräte wie Tablets oder Smartphones mit in die Unternehmen gebracht.

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Neue Rechtsprechung: zur Frage, ob ein Arbeitgeber auf private E-Mails des Beschäftigten zugreifen und diese als Beweismittel verwenden darf.

Die Auswertung des privaten E-Mail-Verkehrs zu Beweisgründen unterliegt - so das Landgericht Niedersachsen - weder einem Verwendungs- noch einem Verwertungsverbot.

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Beschäftigten-Datenschutz: Private Arbeitnehmer-E-Mails und die Reichweite des Fernmeldegeheimnisses

Gestattet der Arbeitgeber seinen Beschäftigten die betriebliche E-Mail Adresse auch zu privaten Zwecken zu nutzen ist fraglich, ob er sich dem Anwendungsbereich des Fernmeldegeheimnisses unterwirft und wie weit dieser reicht. In der Praxis stellen sich in der Folge erhebliche Probleme für den Arbeitgeber – der neue Entwurf zum Beschäftigtendatenschutzgesetz des Bundesinnenministeriums verspricht hier Abhilfe.

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Dienstliche und private Nutzung: Betrieblicher Kommunikationsmittel und Kontrollmöglichkeiten des Arbeitgebers

Erhalten Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber betriebliche Kommunikationsmittel (z.B. Telefon, PC, Internet, E-Mail, Mobiltelefon etc.) stellt sich die Frage, auf welcher gesetzlichen Grundlage die dabei entstehenden Daten vom Arbeitgeber überwacht werden können. Im Grundsatz ist hier zwischen privater und dienstlicher Nutzung zu unterscheiden. Konsequenz einer vom Arbeitgeber (stillschweigend) gestatteten Privatnutzung ist ein weitgehender Verlust von Kontrollmöglichkeiten über den Datenverkehr der betrieblichen Telekommunikation.

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Fallstricke beim Einsatz von IT am Arbeitsplatz

Informationstechnik (IT), insbesondere Internet und E-Mail, sind aus dem Arbeitsalltag vieler Arbeitnehmer nicht mehr wegzudenken. Recherchen erfolgen inzwischen größtenteils über das Internet, dienstliche Mails ersetzen immer mehr den Briefverkehr. Aber es wird über den Dienst-PC vielfach auch privat gesurft und das dienstliche Postfach auch für private Mails genutzt. Gerade diese private IT-Nutzung am Arbeitsplatz zieht jedoch eine ganze Reihe rechtlicher Konsequenzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach sich.

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Problemkreis der Benutzung von Internet und Telefon zu privaten Zwecken - eine FAQ

Ist die Benutzung betrieblicher Kommunikationseinrichtungen wie Internet und Telefon zu privaten Zwecken arbeitsvertragswidrig?Ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer das Internet entgegen einem ausdrücklichen Verbot des Arbeitgebers für private Zwecke nutzt? Diese und viele weitere Fragen werden in den nachfolgenden FAQ beantwortet.

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