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Health-Claims-Verordnung

Die Zulassungsliste der Health-Claims-Verordnung

Die HCVO geht vom grundsätzlichen Verbot gesundheitsbezogener Angaben aus. Zulässig sind sie nur, wenn sie geprüft und in die Gemeinschaftsliste aufgenommen wurden – mit klar definiertem Wortlaut.

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Health Claims: Wo beginnt der Anwendungsbereich der HCVO?

Wer Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel mit „gesund“ oder „fit“ bewirbt, gerät schnell in den strengen Anwendungsbereich der HCVO. Entscheidend ist: Wann gilt die Verordnung überhaupt und wann nur eingeschränkt oder gar nicht?

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Health-Claims Verordnung - Interessantes Urteil des LG Düsseldorf

Kürzlich wurde ein Online-Händler abgemahnt, der über seine gewerbliche Internetpräsenz Pilzprodukte zur Nahrungsergänzung verkauft hatte. Grund der Abmahnung: Der Händler hat unter anderem damit geworben, dass „die Inhaltsstoffe des Speisepilzes Maitake auf natürliche Weise das körpereigene Immunsystem fördern und damit die Abwehrkräfte stärken." Auch fördere der "Glänzende Lackporling Gesundheit, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit" und stärke damit "auf ernährungsspezifische Weise den gesamten Organismus“. Der Händler habe in der Form nicht werben dürfen, so das LG Düsseldorf.

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LG Berlin: Zur gesundheits- wie auch krankheitsbezogener Werbung bei Lebensmitteln

Das LG Berlin stellt in einem aktuellen Urteil (vom 03.01.2008, Az.52 O 122/07) klar, dass § 12 LFGB nicht nur die Werbung mit Angaben verbietet, die sich direkt auf die Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten durch das beworbene Produkt beziehen, sondern auch solche, die auch nur den Eindruck von Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung und Heilung erwecken.

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