Health-Claims-Verordnung
Beispiele für (nicht) nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben nach der Health-Claims-Verordnung– Teil 6 der Serie zur HCVO
Die Abgrenzung zwischen verordnungsrelevanten gesundheits- oder nährwertbezogenen Angaben und solchen, denen ein hinreichender Bezug auf Wirkungen im menschlichen Körper fehlt, kann im Einzelfall delikat sein. Teil 6 der Serie zur Health-Claims-Verordnung (HCVO) behandelt daher zur Veranschaulichung und Sensibilisierung verschiedenste Beispiele, die auch in der Rechtsprechung für Meinungsverschiedenheiten sorgten.
30 minVerweise auf nicht spezifische Vorteile und „Risk Reduction Claims“ – Teil 5 der Serie zur HCVO
Der 5. Teil der Serie zur Health-Claims-Verordnung (HCVO) befasst sich mit den besonderen gesundheitsbezogenen Angaben in Form von allgemeinen Verweisen und Aussagen über die Reduzierung von Krankheitsrisiken. Wann ist von derartigen Angaben auszugehen und welchen besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen unterliegen sie sie? In welchem Verhältnis stehen die Angaben zu den allgemeinen Bestimmungen der HCVO und zu anderen europäischen Rechtsakten? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie im folgenden Beitrag.
7 minAllgemeine und spezielle Bedingungen für nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben – Teil 4 der Serie zur HCVO
Der vierte Teil der Serie der Health-Claims-Verordnung (HCVO) behandelt die Fragen betreffend die Voraussetzungen und Bedingungen, unter denen mit gesundheits- und nährwertbezogenen Angaben geworben werden darf. Welchen grundlegenden Anforderungen müssen die Aussagen genügen? Ist bereits zwingend eine Nährwertkennzeichnung anzuführen? Welche Informationspflichten sind beim Einsatz gesundheitsbezogener Angaben zu beachten und betreffen diese auch die Werbung? Diese und weitere Fragen sind Thema des folgenden Beitrags.
26 minDie Zulassungsliste der Health-Claims-Verordnung – Teil 3 der Serie zur HCVO
Der dritte Teil der Serie zur Health-Claims-Verordnung behandelt die Fragen rund um die Gemeinschaftsliste der zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben nach der Verordnung (EU) Nr. 432/2012. Welche Bedeutung hat die Liste für gesundheitsbezogene Werbung? Wie sind nicht aufgenommenen Claims zu beurteilen? Ist die Gemeinschaftsliste abschließend oder existieren weitere Register mit zugelassenen Angaben? Erfahren Sie mehr zu diesem Themenkreis.
8 minAnwendungsbereich und Begriffsbestimmungen der Health-Claims-Verordnung – Teil 2 der Serie zur HCVO
Der zweite Teil der Serie zur Health-Claims-Verordnung (HCVO) befasst sich mit Fragen zum Anwendungsbereich der EU-Verordnung Nr. 1924/2006 und stellt die verschiedenen Verordnungsbegriffe mit ihren Ausprägungen durch die Rechtsprechung dar. Wann ist die HCVO überhaupt anwendbar? Wo gilt sie nur eingeschränkt, wo gar nicht? Wie verhält sich die Verordnung zu anderen Rechtsakten? Durch welche Aussagen werden die Pflichten der HCVO ausgelöst? Lesen Sie im Folgenden mehr zu diesen und weiteren Themen.
24 minAllgemeine Fragen zur Health-Claims-Verordnung – Teil 1 der neuen Serie zur HCVO
Der erste Teil der neuen Serie zur Health-Claims-Verordnung (HCVO) behandelt die allgemeinen Fragen zur EU-Verordnung Nr.1924/2006. Was bedeutet der Begriff „Health Claim“? Seit wann gelten die neuen Regeln und was bezwecken sie? Wozu dienen die Listen zugelassener Angaben? Welche Fassung der Health-Claims-Verordnung ist die aktuelle? Diese und weitere Themen sind Gegenstand der folgenden Ausführungen.
7 minNeue Serie zur Health-Claims-Verordnung (HCVO)
Der einst großflächig spürbare Einsatz von gesundheitsbezogenen Produktaussagen ist seit Inkrafttreten der Health-Claims-Verordnung (HCVO) nur noch in eng begrenztem Umfang zulässig. Unter welchen Voraussetzungen darf mit Gesundheitsbezug noch geworben werden? Was müssen Online-Händler im Geltungsbereich der HCVO beachten? Gelten bei gesundheitsbezogenen Angaben weitergehende Informationspflichten? In einer neuen Serie stellt die IT-Recht Kanzlei die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Health-Claims-Verordnung (HCVO) vor.
3 minAktuelle Urteile: Neue Beispiele für unzulässige gesundheitsbezogene Angaben nach der HCVO
In aktuellen Entscheidungen zur HCVO hatte einerseits das LG Frankfurt (Urteil v. 19.11.2014 – Az.: 12 O 482/13) die Zulässigkeit von gesundheitsbezogenen Aussagen über Collagen, Hyaluronsäure und Elastin in einem Getränk zu beurteilen, während sich das OLG Frankfurt a.M. (Urteil v. 29.01.2015 – Az.: 6 U 170/14) mit der Rechtskonformität des Begriffs „Vitalstoffe“ in einem Produktnamen auseinandersetzte.
6 minOberlandesgericht Hamm untersagt gesundheitsbezogene Werbung für "Bach-Blütenprodukte"
Sog. "Bach-Blütenprodukte" dürfen nicht mit Aussagen beworben werden, nach denen sie in "emotional aufregenden Situationen verwendet werden" oder "uns unterstützen können, emotionalen Herausforderungen zu begegnen", wenn diesen unspezifischen Aussagen keine europarechtlich zugelassenen speziellen gesundheitsbezogenen Angaben beigefügt werden. Das hat das Oberlandesgericht Hamm am 07.10.2014 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bielefeld bestätigt.
3 minBGH: entscheidet Streit über die Bezeichnung eines alkoholhaltigen Mischgetränks
Der BGH hat kürzlich entschieden, dass es sich bei der Bezeichnung "ENERGY & VODKA" nicht um eine nach der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 - der sogenannten Health-Claims-Verordnung - verbotene Angabe handelt.
2 minOLG Hamburg: Verwendung des Begriffs „LowCarb“ für die Bezeichnung eines Müslis nach der Health-Claims-Verordnung unzulässig
In der Werbung und im Vertrieb von Nahrungsmitteln ist der Einsatz von Angaben, welche die förderliche Wirkung bestimmter Inhaltsstoffe oder aber positive, gesundheitsrelevante Eigenschaften des Produktes selbst hervorheben, weit verbreitet. Die Zulässigkeit derartiger Aussagen hängt aufgrund ihres Gesundheits- oder Nährwertbezugs aber maßgeblich davon ab, ob eine entsprechende Entwendung durch die Health-Claims-Verordnung (HCV) genehmigt wurde, welche mit Blick auf bestimmte Inhaltsstoffe abschließende kategorische Listen erlaubter Angaben anführt. Mit Urteil vom 24.04.2014 (Az. 3 W 27/14) hat das OLG Hamburg entschieden, dass die Bezeichnung eines Müslis mit dem Titel „Low Carb“ mangels einer entsprechenden Aufführung in der Liste zulässiger Angaben eine unerlaubte Verwendung einer nährwertbezogenen Angabe nach Art. 8 Abs. 1 HCV darstellt und damit wettbewerbswidrig ist.
4 minLG Köln: gesundheitsbezogene Werbung für Sauerstofftherapie ohne wissenschaftlichen Nachweis unzulässig
An gesundheitsbezogene Werbung werden in diversen Spezialgesetzen hohe Zulässigkeitsanforderungen gestellt, die die etwaig betroffenen Schutzgüter der Gesundheit und der körperlichen Unversehrtheit hinreichend berücksichtigen sollen. Ein Verstoß gegen insofern bestehende Vorgaben wird dabei stets einem wettbewerbswidrigen Verhalten gleichgestellt und birgt großes Abmahnpotenzial. Insbesondere die Werbung mit tatsächlich nicht bestehenden Wirkungseffekten stellt gemäß §3 HWG regelmäßig eine Irreführung dar. Wie das OLG Düsseldorf im Bereich der gesundheitsrelevanten Lebensmittelwerbung (Urteil vom 15.01.2013, Az. I-20 U 222/11) stufte das LG Köln mit Urteil vom 01.10.2013 (Az. 33 O 88/13) die Werbung für einer sauerstoffbasierte „Spirovital-Therapie“ mangels konkreter wissenschaftlicher Nachweise der beschriebenen Wirkungen als wettbewerbswidrig ein.
3 minOLG Bamberg: gesundheitsbezogene Angaben nur zulässig, soweit sie in Verbindung mit dem Stoff oder Produkt gemacht werden, für den sie gestattet wurden
Gesundheitsbezogene Angaben, die in kommerzieller Form zur Kennzeichnung Aufmachung oder Bewerbung von Lebensmitteln gemacht werden, unterliegen den strengen Regelungsvorschriften der Health-Claims-Verordnung (HCVO). Ihre Rechtmäßigkeit bemisst sich demnach an der Einhaltung sämtlicher inhaltlicher und prozessualer Anforderungen der Verordnung, welche die Verwendung der Angaben andererseits über Art. 10 Abs. 1 HCVO untersagt.
4 minBGH: Anforderungen an gesundheitsbezogene Angaben und zur unzulässigen Werbung mit solchen bei Babynahrung
Im Vertrieb von Nahrungs- und Nahrungsergänzungsmitteln werden häufig bestimmte Inhaltsstoffe werbend hervorgehoben, um beim Verbraucher den Eindruck einer positiven gesundheitlichen Wirkung hervorzurufen. Dies kann zum einen durch die gesonderte Aufführung des bestimmten Stoffes selbst, zum anderen durch die Angabe dessen förderlicher Effekte erfolgen, deren Zulässigkeiten sich vor allem an der Verordnung (EG) über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (sogenannte „Health-Claims-Verordnung“, Nr. 1924/2006) bemessen.
5 minBundesgerichtshof zu gesundheitsbezogenen Angaben auf Babynahrung
Der BGH hat heute den Begriff der gesundheitsbezogenen Angabe im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (sog. Health-Claim-Verordnung) weiter präzisiert.
3 minDer “bekömmliche” Wein
Die Bezeichnung eines Weins als „bekömmlich“ in Verbindung mit dem Hinweis auf eine milde („sanfte“) Säure ist eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 mit der Folge, dass sie bei der Kennzeichnung, Aufmachung und Bewerbung des Getränks nicht verwendet werden darf (Art. 4 Abs. 3 Health-Claims-VO). Damit zieht das Bundesverwaltungsgericht die Konsequenzen aus einer in diesem Verfahren ergangenen Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union.
3 min 1Health-Claims Verordnung - Interessantes Urteil des LG Düsseldorf
Kürzlich wurde ein Online-Händler abgemahnt, der über seine gewerbliche Internetpräsenz Pilzprodukte zur Nahrungsergänzung verkauft hatte. Grund der Abmahnung: Der Händler hat unter anderem damit geworben, dass „die Inhaltsstoffe des Speisepilzes Maitake auf natürliche Weise das körpereigene Immunsystem fördern und damit die Abwehrkräfte stärken." Auch fördere der "Glänzende Lackporling Gesundheit, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit" und stärke damit "auf ernährungsspezifische Weise den gesamten Organismus“. Der Händler habe in der Form nicht werben dürfen, so das LG Düsseldorf.
5 minLG Berlin: Zur gesundheits- wie auch krankheitsbezogener Werbung bei Lebensmitteln
Das LG Berlin stellt in einem aktuellen Urteil (vom 03.01.2008, Az.52 O 122/07) klar, dass § 12 LFGB nicht nur die Werbung mit Angaben verbietet, die sich direkt auf die Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten durch das beworbene Produkt beziehen, sondern auch solche, die auch nur den Eindruck von Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung und Heilung erwecken.
7 minOnline-Lebensmittelhändler: Bei gesundheitsbezogener Werbung unbedingt Art. 10 II der Health-Claims Verordnung beachten
Zurzeit werden Lebensmittelhändler abgemahnt, die im Internet ihre Lebensmittel zum Verkauf anbieten und dabei gesundheitsbezogen werben ohne die sich aus Art. 10 II der [Health.Claims Verordnung (HCV) |http://www.lk-blog.de/index.php/lebensmittelwerbung-zwei-jahr-health-claims-verordnung-ist-sie-ihnen-schon-bekannt.html] ergebenden Informationspflichten zu beachten.
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