Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage ohne Verkauf
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Der “bekömmliche” Wein

02.05.2013, 20:19 Uhr | Lesezeit: 3 min
Der “bekömmliche” Wein

Die Bezeichnung eines Weins als „bekömmlich“ in Verbindung mit dem Hinweis auf eine milde („sanfte“) Säure ist eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 mit der Folge, dass sie bei der Kennzeichnung, Aufmachung und Bewerbung des Getränks nicht verwendet werden darf (Art. 4 Abs. 3 Health-Claims-VO). Damit zieht das Bundesverwaltungsgericht die Konsequenzen aus einer in diesem Verfahren ergangenen Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union.

Mit der Verordnung (EG) Nr.1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.12.2006 (Health-Claims-VO), sind die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben harmonisiert worden (Art. 1 Abs. 1 Health-Claims-VO). Solche Angaben dürfen bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln, die in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden, sowie bei der Werbung hierfür nur verwendet werden, wenn sie der Verordnung entsprechen (Art. 3 Satz 1 Health-Claims-VO). Unter einer gesundheitsbezogenen Angabe ist jede Angabe zu verstehen, mit der erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Zusammenhang zwischen einer Lebensmittelkategorie, einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile einerseits und der Gesundheit andererseits besteht (Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 Health-Claims-VO). Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent dürfen generell keine gesundheitsbezogenen Angaben tragen (Art. 4 Abs. 3 Unterabs. 1 Health-Claims-VO).

Die Bezeichnung eines Weins als “bekömmlich” wegen einer “sanften Säure” unterfällt dem Verwendungsverbot des Art. 4 Abs. 3 Unterabs. 1 der Verordnung (EG) Nr.1924/2006. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass der Begriff der gesundheitsbezogenen Angabe in Art. 2 Abs. 2 Nr. 5, Art. 4 Abs. 3 Unterabs. 1 eine Bezeichnung wie “bekömmlich” verbunden mit dem Hinweis auf einen reduzierten Gehalt an Stoffen, die von einer Vielzahl von Verbrauchern als nachteilig angesehen werden, umfasst. Zugleich hat er klargestellt, dass diese Voraussetzungen im Streitfall erfüllt sind; denn die Bezeichnung eines Weins als “bekömmlich” in Verbindung mit dem Hinweis auf eine “sanfte Säure” suggeriere, dass ein wiederholter und längerfristiger Verzehr des Getränks wegen des reduzierten Säuregehalts eine positive physiologische Wirkung habe, weil er keine nachhaltigen negativen Folgen für das Verdauungssystem und damit für die Gesundheit habe. Aus den Ausführungen des Gerichtshofs ergibt sich außerdem, dass das Verbot gesundheitsbezogener Angaben sowohl für die Etikettierung als auch für die Bewerbung alkoholischer Getränke gilt.

Hiergegen kann nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts auch nicht eingewandt werden, aus Sicht eines informierten und verständigen Durchschnittsverbrauchers werde der von ihr verwendete Begriff “bekömmlich” durch die Aufmachung und Werbung in einen Bezug zum Säuregehalt ihrer Weine gesetzt.

Schließlich wird die Winzerin durch das Verbot, die Angabe “bekömmlich” in der in Rede stehenden Weise zu verwenden, auch nicht in ihren Rechten auf Berufsfreiheit und unternehmerische Freiheit verletzt. Dies hat der Europäische Gerichtshof ebenfalls verbindlich entschieden.

Das Bundesverwaltungsgericht lässt offen, ob der Hinweis auf die Bekömmlichkeit eines Weins ohne Bezug zu einer “sanften Säure” oder ohne vergleichbaren Kontext – etwa als bloßer Ausdruck von Wohlgeschmack oder eines allgemeinen Wohlbefindens – zulässig wäre. Die Frage ist hier nicht entscheidungserheblich; denn das Feststellungsbegehren der Klägerin hebt auf einen solchen Sachverhalt nicht ab. Dahinstehen kann deshalb auch, ob und gegebenenfalls wie die Kategorie der “gesundheitsbezogenen Angaben” (einschließlich der Verweise auf die Gesundheit im Allgemeinen oder das gesundheitsbezogene Wohlbefinden, vgl. Art. 10 Abs. 3 Health-Claims-VO) von Aussagen zum allgemeinen Wohlbefinden abzugrenzen wäre. Beides lässt sich auch auf der Grundlage des Urteils des Europäischen Gerichtshofs, das sich hierzu nicht verhält, nicht zweifelsfrei beantworten.

Quelle: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14. Februar 2013 – 3 C 23.12

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© Digimist - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

1 Kommentar

F
Frank 13.03.2014, 10:14 Uhr
Mal anders betrachtet
Wenn wir uns das Thema mal aus einer anderen Sicht betrachten, dürfte eigentlich gar keine Produktbeschreibung außer der Inhaltsstoffe mehr auf Verpackungen stehen, die irgend etwas aussagt.
Warum? Ganze einfach, jeder Mensch, jedes Tier reagiert und verarbeitet bei der Verdauung von "Lebensmitteln" anders. Der Durchschnittsmensch ist einen Schweinebraten und alles passt, der Nachbar nimmt bei der gleichen Menge zu und der dritte im Bunde verdaut und "verbrennt" den Schweinebraten als hätte er gerade nur die Beilage vertilgt.

weitere News

LG Bochum zur Unzulässigkeit einer Werbeaussage zu einer Müdigkeitsverringerung auf einer Müsliverpackung
(18.03.2024, 11:37 Uhr)
LG Bochum zur Unzulässigkeit einer Werbeaussage zu einer Müdigkeitsverringerung auf einer Müsliverpackung
Verbot von Werbung für Botanicals mit gesundheitsbezogenen Angaben?
(16.08.2023, 14:45 Uhr)
Verbot von Werbung für Botanicals mit gesundheitsbezogenen Angaben?
OLG Hamburg: „Kann“ (als Möglichkeitsform) bei gesundheitsbezogener Werbung bereits irreführend
(19.12.2022, 16:52 Uhr)
OLG Hamburg: „Kann“ (als Möglichkeitsform) bei gesundheitsbezogener Werbung bereits irreführend
Werbung für Lebensmittel mit nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben ist eine Gratwanderung
(23.09.2022, 10:28 Uhr)
Werbung für Lebensmittel mit nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben ist eine Gratwanderung
Irreführung durch Verlinkung auf fremde Online-Werbung mit (unzulässigen) gesundheitsbezogenen Wirkungsaussagen
(02.08.2022, 15:36 Uhr)
Irreführung durch Verlinkung auf fremde Online-Werbung mit (unzulässigen) gesundheitsbezogenen Wirkungsaussagen
LG Osnabrück: Kategoriebezeichnung kann eine unzulässige Wirkungsaussage für ein Nahrungsergänzungsmittel darstellen
(21.07.2022, 11:31 Uhr)
LG Osnabrück: Kategoriebezeichnung kann eine unzulässige Wirkungsaussage für ein Nahrungsergänzungsmittel darstellen
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei