Leserkommentar zum Artikel

Biozym Caps: Zur Rechtswidrigkeit von Werbung mit Wirkungsversprechen und ärztlichen Empfehlungen

Im deutschen Werberecht gibt es zwei Kardinalfehler, die man bei der Werbung im Gesundheits- und Ernährungssegment begehen kann: Erstens, der eigenen Wunderkur eine wissenschaftlich nicht belegte Wirkung zu attestieren; zweitens, die Werbung mit ärztlichen Empfehlungen zu verzieren. Beide Fehler fanden sich in der Werbung für ein Produkt namens „Biozym Caps“, über deren Wettbewerbswidrigkeit das LG Duisburg zu entscheiden hatte (LG Duisburg, 16.07.2010, Az. 22 O 51/10).

» Artikel lesen


gesundheitsinteressierter Bürger oder Bürgerin

Beitrag von besser nicht ;)
03.03.2017, 13:41 Uhr

Das schreit nach Lobbyarbeit der Pharmaindustrie... In diesem Land werden selbst Jahrtausende alte Heilverfahren (Ayurveda z.B./7000 jahre dokumentiert) durch eine kurzlebige wirtschaftliche Überheblichkeit mit Füßen getreten und mit dem Leben bezahlt!!! Hauptsache die Kasse der Giftmischer stimmt am Ende! Wenn etwas wirklich wirkt, hat es hier keine Chance, weil es dann mit der Wissenschaftsdiskussion kleingehalten wird... Was für eine Wissenschaft, die bei der kleinsten Komplexität der Materie ausklinkt, weil sie nur isolierte und völlig aus dem Zusammenhang gerissene Phänomene zu "untersuchen" vermag!!!... Schade, dass dieses Wissen so vielen Bürgern verborgen bleibt durch Gesetze, die die wahren Aussagen außer Reichweite der Betroffenen sperrt.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Biozym-Caps von Huber Elke, 25.06.2011, 18:51 Uhr

    Hallo, ich kann nur dazu sagen, dass ich sie ca. zwei Monate genommen habe und bei mir eine hervorragende Wirkung zeigten. Es sind nicht nur so leere Aussagen, was die Firma geschrieben hat. Liebe Grüße

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei