Biozym Caps: Zur Rechtswidrigkeit von Werbung mit Wirkungsversprechen und ärztlichen Empfehlungen
Im deutschen Werberecht gibt es zwei Kardinalfehler, die man bei der Werbung im Gesundheits- und Ernährungssegment begehen kann: Erstens, der eigenen Wunderkur eine wissenschaftlich nicht belegte Wirkung zu attestieren; zweitens, die Werbung mit ärztlichen Empfehlungen zu verzieren. Beide Fehler fanden sich in der Werbung für ein Produkt namens „Biozym Caps“, über deren Wettbewerbswidrigkeit das LG Duisburg zu entscheiden hatte (LG Duisburg, 16.07.2010, Az. 22 O 51/10).
Biozym-Caps
Beitrag von Huber Elke
25.06.2011, 18:51 Uhr
Hallo, ich kann nur dazu sagen, dass ich sie ca. zwei Monate genommen habe und bei mir eine hervorragende Wirkung zeigten. Es sind nicht nur so leere Aussagen, was die Firma geschrieben hat.
Liebe Grüße
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
-
gesundheitsinteressierter Bürger oder Bürgerin von besser nicht ;), 03.03.2017, 13:41 Uhr
Das schreit nach Lobbyarbeit der Pharmaindustrie... In diesem Land werden selbst Jahrtausende alte Heilverfahren (Ayurveda z.B./7000 jahre dokumentiert) durch eine kurzlebige wirtschaftliche Überheblichkeit mit Füßen getreten und mit dem Leben bezahlt!!! Hauptsache die Kasse der Giftmischer stimmt... » Weiterlesen
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben