What you see is what you get: Pflicht zur Verwendung von Produktbildern im Online-Shop?
Im Online-Handel, wo der Verbraucher die angebotene Ware nicht ausgestellt sieht, sind detailreiche Produktbilder meist das für die Kaufentscheidung ausschlaggebende Element. Sie ermöglichen eine genaue Beurteilung der Beschaffenheit und der gestalterischen Eigenschaften der Ware und nehmen so in höherem Maße als textliche Beschreibungen Einfluss auf die Verbraucheraffektion. Doch müssen Produktbilder von Gesetzes wegen überhaupt zwingend bereitgestellt werden, um das Angebot zu kontrastieren? Der nachfolgende Artikel gibt Antwort.
Soll man nun daraus ableiten,
Beitrag von Gastxxx
15.02.2017, 11:58 Uhr
daß z. B Dekoelemente wie ein Bildrahmen, Blumen und sonstiges Zubehör entweder mit verkauft werden müssen, obwohl in der Artikelbeschreibung steht, daß nur der Artikel selbst verkauft wird und nicht die Dekoelemente bzw. daß man dadurch abmahnfähig wird? Also es ist nicht mehr zu begreifen, was und wie geurteilt wird. Geistig und normal denkende Menschen können diesen Unsinn - Entschuldigung - nicht mehr erfassen und verstehen. Es ist doch vollkommen jedem Menschen klar, wenn ein Kleid abgebildet wird auf einem Modell, egal ob menschlich oder als Puppe, nur wie in der Artikelbeschreibung beschrieben das Kleid verkauft wird und nicht auch das Modell oder die Puppe.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Markenname Aufgedruckt Bestandteil? von David, 04.08.2022, 16:52 Uhr
Guten Tag, wie verhält es sich bei Artikeln, bei den der Hersteller auf allen Hersteller- und Händlerfotos mit aufgedruckten Markennamen abbildet, diese aber grundsätzlich ohne Aufdruck von Markennamen geliefert werden. Beispiel Messbecher, auf allen Fotos werden diese scheinbar mit Aufgedruckten... » Weiterlesen
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