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Leserkommentar zum Artikel

Der Webportalvertrag: Was ist zu beachten?

Webportale sind die Marktplätze der Zukunft. Sie bieten Anbietern die Möglichkeit, eigene Angebote über ein Portal abzugeben, mit geringem Aufwand einen großen Kundenkreis anzusprechen und ihre Geschäftsfelder zu etablieren. Auch kann der Portalinhaber gewisse Aufgaben, wie Werbung und Fakturierung übernehmen. Er wird für diese Leistungen honoriert. Aus juristischer Sicht ist es wichtig, in dem Vertrag zwischen Portalinhaber und Shopbetreiber die Rechte und Pflichten der Parteien und deren Haftung detailliert festzulegen. Der folgende Beitrag stellt die wichtigsten Informationen über einen Web-Portalvertrag aus der Sicht des Portalinhabers zusammen.

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Portal Vertrag

Beitrag von Andreas
02.02.2017, 23:22 Uhr

Beginnt Lt. einem Portal Mobilfunkanbieter sofort nach ausgefülltem Formular, obwohl ich gelesen habe, man kann bis zu 120 Tagen vorher abschließen. Wenn das so ist, das der Vertrag sofort beginnt hat man entweder keine Zeit zur Rufnummer Mitnahme, oder man bezahlt den alten und den neuen Vertrag eine Zeit lang zusammen. Was die Mitnahme der Rufnummer angeht will der alte Anbieter dafür € sehen das er die Rufnummer freigibt, und der neue Anbieter bezahlt den Kunden wenn er seine Rufnummer mit nimmt- wie paradox

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