Abmahnsicherer Verkauf von Antikalkgeräten oder Antikalkstäben kaum möglich!
Die oftmals in der Werbung gespriesene Wirkung von Antikaltgeräten ist umstritten bzw. wird von vielen Stimmen aus der Wissenschaft stark angezweifelt. Dies hat sich der "Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln E.V." zunutze gemacht, der entsprechende (seiner Ansicht nach irreführende) Wirkungsaussagen von Online-Händlern abmahnt.
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Beitrag von Unbekannt
17.09.2009, 07:48 Uhr
Ich habe jetzt seit über 45 Jahren keinen Kalkumwandler gekauft und bin damit auch sehr zufrieden. Würden Sie das als Beweis akzeptieren, dass diese Geräte überflüssig sind? Na also, dann behaupten Sie auch nicht, es hätte irgendeine Aussagekraft zur Wirkungsweise der Geräte, wenn Sie gerade einmal 10 Jahre lang keine Reklamationen bekommen hätten!
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Abmahnungen Antikalkgeräte magnetisch von MARKUS WILLIMANN, 27.04.2020, 10:56 Uhr
Unser erfolgreiche Verkauf sowie Internet Werbung in Deutschland musste aufgrund der Abmahnung durch Konsumenten Vereine eingestellt werden. Wir verkaufen unsere Kalkwandler Tiziwater für Waschmaschinen und Haussysteme seit 25 Jahren in grosser Zahl. Kunden sind sehr zufrieden. Die Dummen sind... » Weiterlesen
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Hat sich die Rechtslage geändert? von Unbekannt, 17.12.2011, 13:09 Uhr
Seit der Abmahnwelle des Kölner Vereins sind ja nun einige Jahre vergangen und viel Wasser den Rhein heruntergeflossen. Gibt esmitlerweile eigentlich eine Änderung der Rechtslage? Diese war ja zunächst unklar. Zur Zeit werden sogar Kalkschutzgeräte (auf Magnetfeldgeneratorbasis) vom OTTO und SCHWAB... » Weiterlesen
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Der Glaube versetzt Berge von Till Wollheim Asi.Iur., 27.01.2009, 23:30 Uhr
Es können natürlich schon weiterhin derartige Geräte verkauft werden. Nur muß halt im begleitenden text auf die Problematik hingewiesen werden, daß es keinen schulwissenschaftlichen Nachweis der Wirksamkeit gebe, aber wenn dem Kunden dann eine unkomplizierte Rücknahme bei Nichtgefallen eingeräumt... » Weiterlesen
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"Kalkstat 206" von Eckhard Ließmann, 27.01.2009, 20:19 Uhr
Ich habe das Gerät "Kalkstat 206" über Jahre erfolgbar verkauft, nicht ein einziger Kunde hat von seinem Widerrufsrecht, bzw. seinem Garantieanspruch, gebrauch machen müßen. Ich bin auch von dem Verein abgemahnt worden. Die iT-recht-Kanzlei hat mir aber dovon abgeraten, diese Geräte weiter zu... » Weiterlesen
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