Leserkommentare zum Artikel

Abmahnsicherer Verkauf von Antikalkgeräten oder Antikalkstäben kaum möglich!

Die oftmals in der Werbung gespriesene Wirkung von Antikaltgeräten ist umstritten bzw. wird von vielen Stimmen aus der Wissenschaft stark angezweifelt. Dies hat sich der "Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln E.V." zunutze gemacht, der entsprechende (seiner Ansicht nach irreführende) Wirkungsaussagen von Online-Händlern abmahnt.

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Abmahnungen Antikalkgeräte magnetisch

Beitrag von MARKUS WILLIMANN
27.04.2020, 10:56 Uhr

Unser erfolgreiche Verkauf sowie Internet Werbung in Deutschland musste aufgrund der Abmahnung durch Konsumenten Vereine eingestellt werden. Wir verkaufen unsere Kalkwandler Tiziwater für Waschmaschinen und Haussysteme seit 25 Jahren in grosser Zahl. Kunden sind sehr zufrieden. Die Dummen sind nun alle deutsche Konsumenten, die ein erfolgreiches System nicht mehr beworben bekommen.

Hat sich die Rechtslage geändert?

Beitrag von Unbekannt
17.12.2011, 13:09 Uhr

Seit der Abmahnwelle des Kölner Vereins sind ja nun einige Jahre vergangen und viel Wasser den Rhein heruntergeflossen. Gibt esmitlerweile eigentlich eine Änderung der Rechtslage? Diese war ja zunächst unklar. Zur Zeit werden sogar Kalkschutzgeräte (auf Magnetfeldgeneratorbasis) vom OTTO und SCHWAB Versand online in deren Shops vertrieben.

Auch hier werden vermeintlich abmahnfähige Attribute verwendet. -> (Kalkschutz, vermindert neue Ablagerung in den Rohren, saniert schonend das gesamte Rohrsystem, schützt gegen Korrosion und Rost, etc)

Wäre schön in Erfahrung zu bringen, ob sich ewtas geändert hat. Viele Grüße G aus W

Ohne Titel

Beitrag von Unbekannt
17.09.2009, 07:48 Uhr

Ich habe jetzt seit über 45 Jahren keinen Kalkumwandler gekauft und bin damit auch sehr zufrieden. Würden Sie das als Beweis akzeptieren, dass diese Geräte überflüssig sind? Na also, dann behaupten Sie auch nicht, es hätte irgendeine Aussagekraft zur Wirkungsweise der Geräte, wenn Sie gerade einmal 10 Jahre lang keine Reklamationen bekommen hätten!

Der Glaube versetzt Berge

Beitrag von Till Wollheim Asi.Iur.
27.01.2009, 23:30 Uhr

Es können natürlich schon weiterhin derartige Geräte verkauft werden. Nur muß halt im begleitenden text auf die Problematik hingewiesen werden, daß es keinen schulwissenschaftlichen Nachweis der Wirksamkeit gebe, aber wenn dem Kunden dann eine unkomplizierte Rücknahme bei Nichtgefallen eingeräumt wird, kann sich niemand daran stören. In der Tat wird sich auch niemanden an stören, denn es gibt ja eigentlich gar kein Verkalkungsproblem heutzutage. Nur in der Dusche und im Wasserkessel. Wenn man die Dusche trocken wischt und keine Wasserflecken stehen lässt gibt’s auch keine „Kalkflecken“. Und wer dann so ein Gerät hat, glaubt es liegt daran :-).

"Kalkstat 206"

Beitrag von Eckhard Ließmann
27.01.2009, 20:19 Uhr

Ich habe das Gerät "Kalkstat 206" über Jahre erfolgbar verkauft, nicht ein einziger Kunde hat von seinem Widerrufsrecht, bzw. seinem Garantieanspruch, gebrauch machen müßen. Ich bin auch von dem Verein abgemahnt worden. Die iT-recht-Kanzlei hat mir aber dovon abgeraten, diese Geräte weiter zu verkaufen, da die Rechtslage nicht eindeutig ist.

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