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Leserkommentar zum Artikel

Leitfaden: Umsetzung der seit dem 13.12.2016 verpflichtenden Nährwertkennzeichnung nach der LMIV

Die europäische Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) gibt Lebensmittelunternehmern sowohl offline als auch online eine Vielzahl von Hinweis- und Kennzeichnungspflichten vor, die zur informierten Kaufentscheidung des Verbrauchers beitragen und letztlich den Weg hin zu einer gesundheitsbewussteren und bedürfnisgerechteren Ernährung der Bevölkerung ebnen sollen. Nachdem der größte Teil des Pflichtprogramms bereits im Dezember 2014 zur unmittelbaren Rechtsgeltung gelangte, endet zum 13.12.2016 nun auch die Übergangsfrist für die Nährwertdeklaration. Online-Händler werden somit ab diesem Zeitpunkt zwingend vereinheitlichte Nährwertkennzeichnungen für Lebensmittel vorhalten müssen. Weil die LMIV hier jedoch ein wahres Dickicht an Vorgaben enthält und gerade bei Laien das Bedürfnis nach mehr Rechtsklarheit weckt, hat die IT-Recht Kanzlei im nachstehenden Leitfaden zusammengetragen, wie und unter welchen Voraussetzungen die Nährwertdeklarationen im Online-Shop eingebunden werden müssen.

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Nährwertangaben bei Sets

Beitrag von Nico Schubert
26.01.2017, 12:59 Uhr

Vielen Dank für diese tolle Zusammenfassung. Aber wie verhält es sich, wenn bei Sets? Wenn zum Beispiel drei verschiedene Honigsorten als ein Set verkauft werden. Muss man die Nährwertangaben, dann für jede Sorte einpflegen?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 8 Kommentare vollständig anzeigen

  • Mag. von Franziska Rainer, 18.11.2020, 16:44 Uhr

    Wie sieht das mit der Nährwerttabelle in einer Spezifikation von Produkten aus, die zur Weiterverarbeitung dienen. Ist es auch hier rechtswidrig, wenn man Zusatzinfos in die Tabelle mit einbringt (z.B.: der NaCl Gehalt des Produktes)? Wie weit sind die Vorgaben für den Endverbraucher auch auf... » Weiterlesen

  • Kein Shop nur Darstellung von Lebensmitteln von Peter, 15.07.2019, 09:18 Uhr

    Müssen die Nährwertangaben auch angegeben werden, wenn es eine normale Webseite ohne Warenkorbfunktion ist. Auf der Webseite sollen nur die Lebensmittel mit Name, Foto und Preis dargestellt werden. Ist dann die Angabe von Nährwerten erforderlich?

  • Abgabe an lokale Einzelhandelsgeschäfte von Mandy, 17.02.2018, 18:07 Uhr

    Was kann man unter "lokal" im Bezug auf die Abgabe von Kleinstunternehmern und Handwerksbetrieben verstehen? Lokal=Landkreis oder wieviel Kilometer umfasst dieser Begriff?? MfG

  • Herr von Henning D, 25.08.2017, 08:50 Uhr

    Prinzipiell empfinde ich den Leitfaden als gelungen, nur sehe ich ein großes Problem bei der generellen Ausnahme von Kleinstunternehmen bei der NWK. Wie Sie richtig feststellen, werden Befreiungstatbestände für einzelne Lebensmittel festgelegt - nicht für ganze Unternehmen. Daher muss für jedes... » Weiterlesen

  • Einfach nur noch Krank das System von Jürgen Bender, 07.03.2017, 12:21 Uhr

    Wer soll den da noch mit einem zu vertretenden Aufwand und Kosten den Überblick behalten.

  • angehender Onlinehändler von Michael Glogger, 20.01.2017, 14:05 Uhr

    Vielen Dank für diese übersichtliche und informative Zusammenfassung! Die Nährwertangabe von "100g/100ml" sind im Onlinehandel gesetzlich vorgeschrieben. Bei manchen Produkten sind Zusatzangaben, wie 100g pro Trockenprodukt/ 100ml pro fertig zubereitetes Getränk aufgedruckt. (wenn das Produkt... » Weiterlesen

  • 0 Angaben von MIchl, 22.11.2016, 14:49 Uhr

    Hallo, enthält ein Produkt nur Zucker, Fett und Brennwert - ist es dann verpflichtend auch die anderen der Big 7 mit "0g" anzugeben? Danke & Gruß

  • Gute Zusammenfassung von Marc Hoffmann, 14.04.2016, 14:03 Uhr

    Vielen Dank für diese übersichtliche Zusammenfassung. Aber wie sieht es mit der Angabe zusätzlicher, für den Verbraucher kaufentscheidender Zutaten aus (z.B. Kreatingehalt, Aminosäuren, pflanzliche Bestandteile)? Gibt es auch hierfür eine Anforderung an die Auflistung pro Portion oder 100g/ml?

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