Leserkommentar zum Artikel

Zahlungsverzug bei Webhosting-Verträgen: Sperre der Internetpräsenz und sofortige Kündigung?

Bei Zahlungsverzug des Kunden kann es schnell gehen: So mancher Webhosting-Anbieter droht in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mit Maßnahmen wie sofortiger Kündigung oder Sperre der Internet-Präsenz des Kunden. Doch das AGB-Recht schützt vor allzu drastischen, nicht verhältnismäßigen Sanktionen. So stellte das OLG Koblenz (Urteil vom 30.09.2010, Az. 2 U 1388/09) die Unwirksamkeit solcher von einem Webhosting-Anbieter verwendeten AGB-Klauseln fest ...

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Interessanter Beitrag

Beitrag von Michael
15.01.2017, 21:32 Uhr

Vielen Dank für diesen aufschlussreichen Beitrag. Ich sehe die Anwendung nicht nur bei Webhosting-Verträgen, sondern auch bei Cloud-Lösungsanbietern, was letztendlich ja auch ein Hosting ist. Ich musste jüngst selbst erfahren, dass mein Cloud-Account bei einem Anbieter für ERP-Lösungen komplett gesperrt wurde, weil ein Betrag von weniger als 25,- € offen stand.

Dabei bin ich seit 9 Jahren Kunde dort. Eine Vorankündigung der Sperrung erfolgte nicht. Ich war nicht in der Lage, mehrere Tausend Euro Honorare abzurechnen.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 6 Kommentare vollständig anzeigen

  • Fritslose kündigung von patrick wermann, 07.02.2019, 21:15 Uhr

    Aber wie sieht es das aus wenn der an server abieter kein grund nennt Und mann keine zahlungs schulden hatt bei den anbieter darf der dann auch grundlos kündigen???

  • kein Titel von Deichgräfin, 02.04.2017, 02:31 Uhr

    Wenn ein Domain Host den Vertrag wegen Zahlungsverzug kündigt, dieser Zahlungsverzug aber nur einen kleinen Bruchteil derGesamtleistung betrifft, darf der Anbieter dann den gesamten Zugang / Login sperren? Ich habe bei united domains 100 GB webspace und etwa15 Domainnamen gehostet, wovon 2 domains... » Weiterlesen

  • Kunde zahlt seit 12 Monate nicht von Alexander, 30.06.2016, 13:16 Uhr

    Ab 1.7..2016 sind es 12 Monate das der Kunde seine Rechnung nicht bezahlt, kann ich ihn mit einer Frist von 7 Tagen außergewöhnlich Kündigen. Und die Website und Email Zugang sperren?

  • Schikanen bei 1&1 von Internetuser, 15.09.2015, 14:42 Uhr

    Wir erleben es immer wieder, dass 1&1 OHNE vorherige Ankündigung unsere Mails sperrt, wegen Zahlungsverzuges von 5,12 Euro und das nach 8 Tagen. Einen normalen Zahlungslaug berücksichtig diese Firma wohl auch nicht! Wir erhalten selten bzw. unregelmäßig deren Rechnungen und können somit nur... » Weiterlesen

  • Daten nicht mehr verfügbar von Daniel, 24.07.2015, 18:55 Uhr

    Mich würde hierbei interessieren wie es sich verhält, wenn der Anbieter zwar fristlos kündigen kann und die Domain unverzüglich freigibt, aber die Daten nicht verfügbar sind bzw. man diese nicht bekommt. Gerade wenn es sich dabei um ein Portal handelt (Blog/Magazin) und kann eine Domain einfach... » Weiterlesen

  • "sehr geringer Betrag" von Kurt Kunig, 23.02.2013, 12:47 Uhr

    Es wird im Text von "sehr geringen Betrag" oder ähnlich gesprochen. WAS ist ein "sehr geringer Betrag"? Bei einem Millionär ist das sicherlich eine anderer Betrag als bei einem "kleinen" Unternehmer. Kann man das nicht konkretisieren? Ansonsten ensteht ja wieder mal ein "Gummi-§", der... » Weiterlesen

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