Leitfaden: Was nach Ablauf einer Bestellung im Online-Shop rechtlich zu beachten ist
Immer wieder werden wir in unserer Beratungspraxis von Mandanten gefragt, welche Informationen man dem Kunden nach Abschluss einer Bestellung im Online-Shop als Händler eigentlich zur Verfügung stellen muss und in welcher Form dies ggf. zu geschehen hat. Gibt es hierbei besondere Informationspflichten, die jeden Online-Händler treffen und gibt es Informationen, die nur in bestimmten Fällen erteilt werden müssen? Gibt es evtl. auch Inhalte, die dem Kunden nicht ohne weiteres nach einer Bestellung zugeschickt werden dürfen? Wir haben dies zum Anlass genommen, einen Leitfaden zu den aus unserer Sicht für die Praxis besonders relevanten Fälle zu erstellen.
Der vollkommene Wahnsinn für Onlineshops
Beitrag von Peter Müller
23.12.2016, 14:25 Uhr
Vielen Dank für die Übersendung dieser Informationen. Dies war im Prinzip der "letzte Tropfen" der das Fass zum Überlaufen gebracht hat. Es macht mir die Entscheidung wesentlich einfacher ab dem neuen Geschäftsjahr keine Konsumenten mehr zur beliefern. Wir werden uns nur noch auf die Industrie konzentrieren.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Werbung verboten? von Heiko K., 07.12.2016, 18:34 Uhr
Es ist schon interessant, wie in Deutschland mit zweierlei Maß gemessen wird. Einerseits dürfte ich keinem Kunden einen Hinweis auf unser Bewertungsportal in eine Status E-Mail zu einem Auftrag zukommen lassen, andererseits steht ab und an in einem örtlichen Baumarkt ein Bewertungsstand, bei dem... » Weiterlesen
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