Aktuelles Urteil des EuGH zum Wertersatz - Muss die gesetzliche Widerrufsbelehrung nun schon wieder geändert werden?
Der EuGH entschied mit gestrigem Urteil, dass eine Widerrufsbelehrung jedenfalls dann europarechtswidrig sei, wenn sie generell vorsieht, dass ein Verbraucher im Rahmen der Ausübung seines Widerrufsrechts Wertersatz für die Nutzung der Ware zu leisten hat.
Ohne Titel
Beitrag von M.L.
09.09.2009, 20:04 Uhr
Wertersatz - in einem Monat eher gering.
Ich habe in meinen AGB daher den Satz (schon seit längerem) drin: Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
Das sollte doch für jeden Onlinehändler (da es bei richtigen AGB nur um 14 Tage bzw. max. 1 Monat handelt) doch kein Problem darstellen?
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Diejenigen, für die die Gesetzte gemacht werden, müssen sie auch verstehen. von Roland Dilsch, 19.01.2010, 20:53 Uhr
Als juristischer Laie setllt sich mir doch angesichts solcher, vielleicht juristisch korrekter Entscheidunegn die Frage, ob man nicht über die Allgemeinverständlichkeit der Gesetze und der daraus resultierenden Gerichtsentscheidungen nachdenken sollte. Mein (hoffentlich) gesunder... » Weiterlesen
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Keine Schnellschüsse! von Alexander Schupp, Küttner Rechtsanwälte, 14.09.2009, 09:57 Uhr
Nachdem auch uns zwischenzeitlich eine Vielzahl von Anfragen wegen des hier besprochenen EuGH Urteils und der hierzu - von anderen Stellen - veröffentlichten „Eilmeldungen“ erreicht haben, möchte ich doch vor „Schnellschüssen“ und insbesondere davor warnen, in einzelne Formulierungen der erst im... » Weiterlesen
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Ohne Titel von Unbekannt, 12.09.2009, 20:31 Uhr
Ich habe die Wertersatzklausel bis zur endgültigen Klärung komplett gestrichen. Sollte ein Kunde die geliferte ware nach Ablauf der Widerrufsfrist zurücksenden wird der Artikel sowieso auf unsachgemäßen Gebrauch überprüft. Sollte dann etwas zerstört sein oder ähnlich beeinträchtigt sein, daß auf... » Weiterlesen
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Ohne Titel von kleffe, 12.09.2009, 13:13 Uhr
mein Fehler, der Käufer hat dann lediglich die Versandkosten zu erstatten, da über 40€
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Ohne Titel von kleffe, 12.09.2009, 13:11 Uhr
Hallo, aber es ist doch theoretisch jetzt rechtlich legitim wenn ein Käufer: 1) beispielsweise eine Playsation bei einem ebay-Händler "erwirbt", sie ausgiebig für ca. 3,5 Wochen "testet" und dann den Kauf "widerruft" 2) der Käufer bekommt sein Geld komplett zurück, inkl. Versandkosten, da über... » Weiterlesen
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Ohne Titel von Unbekannt, 10.09.2009, 23:06 Uhr
Und!? Wie würden Sie denn den Widerruf einer getragenden Unterhose oder eines gebrauchten Dildos abwickeln? Wenn es per Vorkasse gewesen ist, dann sagen Sie dem Kunden LMAA (soll er doch klagen...) Und das wird sich auch in Zukunft nicht ändern.
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Ohne Titel von SEO-FREAK, 10.09.2009, 17:27 Uhr
Da werden sich meine paar tausend shopbetreiber ja wieder mal ein bein abfreuen. neben wirtschaftskrise haben wir auch mit zunehmender verblödung der für recht zuständigen gremien zu tun .- zumindest mir würde auch gut gefallen, wenn der gesetzgeber in persona mal wegen amts-schwachsinn in... » Weiterlesen
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Wieso Blödsinn von Unbekannt, 10.09.2009, 14:13 Uhr
Die Benutzung einer Zahnbürste oder eines Dildos stellt eine bestimmungsgemäße Ingebrauchname dar. Ebenso wenn ich eine Strumpfhose anziehe (die sich dehnt und dadurch nicht mehr als Neuware verkäuflich ist), auch das Tragen von Unterwäsche ist ein bestimmungsgemäßer Gebrauch. Wo ist denn hier die... » Weiterlesen
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Ohne Titel von Unbekannt, 10.09.2009, 13:55 Uhr
Nein, darf er nicht! Wer hat Ihnen denn den Bloedsinn erzaehlt...
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Wie sieht das mit Hygieneartikeln aus ? von Unbekannt, 10.09.2009, 13:28 Uhr
Der Verbraucher kann also in Zukunft Zahnbürsten, Dildos, Feinstrumpfhosen und Unterwäsche 14 Tage lang tragen oder benutzen und dann widerrufen ? Welchem Richter haben die dann da in Hirn gesch...
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