Darf die Telefonnummer im Impressum auch eine Handynummer sein?
Wer ein Telemedium geschäftsmäßig und nicht nur zu rein privaten Zwecken nutzt, hat nach §5 Abs. 1 TMG zwingend eine Anbieterkennzeichnung vorzunehmen. Allerdings sind die konkrete Art und der Umfang der vom Gesetz vorgesehenen Pflichtangaben innerhalb des Impressums teilweise wenig eindeutig formuliert. Insbesondere die notwendigen Angaben zur elektronischen Kontaktaufnahme treiben viele Online-Anbieter um. Die heutige Frage des Tages behandelt deshalb, ob eine im Impressum angeführte Rufnummer auch eine Mobilfunknummer sein darf.
Was wenn immer die Mailbox dran geht und kein Rückruf erfolgt
Beitrag von Alexander
20.04.2016, 17:56 Uhr
Habe, das gerade auch mal als Kunde, mails wegen fehlender Rechnung werden nicht beantwortet, via Handy immer nur die Mailbox. Also ist hier ist keine tatsächlich Erreichbarkeit vorhanden. Was wäre dann der Fall?
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Unglaubliches von Unwichtig, 27.06.2019, 23:53 Uhr
Da wird heute noch über ein Impressum Lamentiert, währenddessen das DSGVO dazu beigetragen hat, daß man nicht einmal die Domäne, auf wen das "Fahrzeug" eingetragen ist geprüft werden kann, ob zumindestens diese Daten überein stimmen: auch dort soll nun abkassiert werden. Also für mich gehen zwar... » Weiterlesen
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kein Titel von Michael, 05.04.2019, 12:41 Uhr
Der Artikel ist gut geschrieben, aber eine Sache ist nicht geklärt: Muss bei einer deutschen Webseite mit einer deutschen Adresse eine deutsche Telefonnummer veröffentlicht werden oder darf das auch eine Rufnummer aus dem Ausland sein?
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Rechtsvorschriften aus der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) von Markus, 31.08.2017, 10:48 Uhr
Ihr Artikel behandelt nur die Pflichten, welche sich aus dem Telemediengesetz (TMG) §5 ergeben. Aber als Diensteanbieter nach dem TMG ist man doch auch an die Dienstleistungs-Informationspflichtein-Verordnung (DL-InfoV) gebunden und dort wird in §2 Abs. 2 schon ziemlich klar gesagt, welche Angaben... » Weiterlesen
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Webeanrufe von S. Daniilidou, 16.02.2017, 13:18 Uhr
Ich verstehe, dass man für die Kunden erreichbar sein muss. Dadurch, dass im Impressum eine Telefonnummer stehen muss, egal ob Handynummer oder Festnetz Anschluss, werde ich ständig mit Werbeanrufen belästigt. Es scheint diesen Firmen egal zu sein, dass ich mir Werbeanrufe ausdrücklich verbeten... » Weiterlesen
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gut erklärt von nur so, 22.01.2016, 20:53 Uhr
klasse, danke dafür!
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