Leserkommentar zum Artikel

Schadstoff im Schaum? Besondere Vertriebsbestimmungen für MDI-haltige Baustoffe

Baustoffe, die Methylendiphenyldiisocyanat (MDI) enthalten, gelten schon seit Ende 2010 als krebserregend und sind deshalb mit besonderen Bestimmungen für den Handel belegt. Problematisch hierbei ist, dass diese Stoffe in recht harmloser Erscheinungsform daherkommen und viele Baustoffhändler offensichtlich nicht wissen, dass sie mit Gefahrstoffen handeln. Betroffen sind insbesondere PU-Produkte, also Montageschäume und Kleber.

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Herr

Beitrag von Stephan Janßen
30.03.2016, 09:06 Uhr

Hallo, wie sieht es denn mit dem Personal im Baumarkt aus, das keine Prüfung abgeschlossen hat, aber eine mündliche Anweisung der Marktleitung erhält. KEINE Einweisung, lediglich eine Anweisung. Darf jemand ohne Sachkundeprüfung überhaupt MDI haltige Produkte abgeben? Falls nicht, wie wird das geahndet?

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