Gewährleistungsausschluss bei verspäteter Mängelanzeige des Verbrauchers?
Immer wieder kann es im Online-Versandhandel vorkommen, dass Verbraucher aufgrund von internen Fehlern bei der Bestellabfertigung zu geringe Produktmengen erhalten oder aber versand- oder transportbedingte Beschädigungen an der Ware feststellen müssen. In derlei Fällen stehen ihnen grundsätzlich die kaufvertraglichen Gewährleistungsrechte mit besonderen Privilegierungen zu. Doch muss sich der Händler hierauf einlassen, wenn der Verbraucher die Fehlerhaftigkeit erst nach geraumer Zeit anzeigt? Besteht möglicherweise sogar eine Pflicht zur fristgerechten Mängelrüge, nach deren Ablauf die Gewährleistungsrechte erlöschen? Die IT-Recht Kanzlei klärt auf.
Klassiker Geschenke
Beitrag von Klaus Rohloff
16.02.2016, 17:49 Uhr
Hier tatsächlich passiert: im Oktober Weihnachtsgeschenk gekauft (Playmobil), OVP geprüft und weggestellt. Weihnachten zeigt sich dass die OVP fachmännisch wieder verschlossen wurde, die Inhalte geöffnet wurden und die Hälfte fehlt. Fazit: falsch behandelte Retoure. Nach gut sechs Wochen "Brieffreundschaft" mit dem Namhaften Lieferanten Ersatz bekommen.
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben