Leserkommentar zum Artikel

Abmahngefahr - Verstöße gegen das neue Elektronikgesetz haben Folgen!

Die IT-Recht Kanzlei hat zur Zeit vermehrt mit Abmahnungen aufgrund von Verstößen gegen das neue ElektroG („Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“) zu tun.

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ElektroG

Beitrag von Jörg Schmidt
21.08.2009, 03:08 Uhr

Hallo zusammen,

mir stellt sich folgende Frage: Ich (Versandhändler)bin bei der EAR mit allen meinen Eigenmarken X registriert. Von meinen Lieferanten kontrolliere ich deren Artikel Y auf Kennzeichnung und Reg. bei EAR nebst korrekter Kategorie - was muß ich aber tun, wenn ich Artikel XY an private Endverbraucher beispielsweise nach Österreich versende - und muß ich meinem Lieferanten dessen Anzahl Y mitteilen, damit er sich um diese Menge bei der EAR quasi enlasten kann?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

MFG J. Schmidt schmidt2002@arcor.de

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