Leserkommentar zum Artikel

Verkauf von Medizinprodukten: Verbotene Zugaben und Rabatte nach § 7 HWG

§ 7 des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) reglementiert Zuwendungen und Werbegeschenke für den Bereich der Medizinprodukte. Welche Produkte sind betroffen? Was ist erlaubt? Was nicht? Das und mehr erfahren Sie in dem folgenden Beitrag der IT-Recht Kanzlei.

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Mehrere Preislisten = Rabatt?

Beitrag von Martin
17.12.2015, 14:34 Uhr

guten Tag  wenn Rabatte auf physiotherapeutische Leistungen unzulässige Zuwendungen darstellen wie verhält es sich dann wenn eine Praxis mehrere Preislisten hat? so ist es in eigenen Praxen durchaus üblich, das  eihilfepatienten den Beihilfesatz bezahlen müssen während privat Versicherte einen anderen Satz in Rechnung gestellt bekommen. Ist das verboten? Und wenn ja, wie sieht es aus mit den Beträgen die man den gesetzlichen Versicherung in Rechnung gestellt? diese sind ja fast immer niedriger als die Preise der Privatversicherten.stellt dies nicht eindeutig einen Rabatt da und ist dieser nicht damit eindeutig unzulässig?

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