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Leserkommentar zum Artikel

Anfechtung: Was tun bei fehlerhaften Preisen und anderen Pannen im Webshop?

Spielt die Shop-Software verrückt und wirft viel zu günstige Preise aus, oder hat ein Mitarbeiter irrtümlich falsche Preise ins System gegeben, so können Kunden (vermeintlich) Riesenschnäppchen machen. Über Social Media verbreitet sich die Nachricht wie ein Lauffeuer, der Shop wird über Nacht praktisch leer gekauft. Doch Online-Händler, die schnell und geschickt reagieren, können größere Schäden abwenden, so dass es nicht zum Ruin des Webshops kommt. Die IT-Recht Kanzlei erklärt, was zu tun ist, und gibt eine Handlungsanleitung zum Thema Anfechtung.

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Händler fordert Ware zurück

Beitrag von L.A.
15.12.2015, 14:42 Uhr

Ich habe aktuell folgendes Problem: ein Amazon Marketplace Händler hat vor einigen Tagen einen 100,00 € Gutscheincode öffentlich unter seinen Produkten platziert (ohne Mindestbestellwert!). Dieser war für jeden über mehrere Stunden sichtbar /nutzbar.

Auch ich habe davon gebrauch gemacht und einige Artikel bestellt.

Nachdem der Händler die ersten Produkte an mich versendet hat wurden plötlich alle weiteren Bestellungen storniert (was auch absolut in Ordnung geht). Nun allerdings fordert der Verkäufer, dass ich die bereits erhaltene Ware zurück sende. Hat er ein anrecht darauf ? Hier seine E-Mail die ich vorhin erhielt: unter der Bestellnummer: xxx-xxxxxxx-xxxxxxx haben Sie bei uns über die Plattform www.amazon.de Ware bestellt. Sie hatten insofern auf eine von uns bei Amazon eingestellte Artikelbeschreibung hin an uns ein Kaufangebot übermittelt.

Leider kam es beim Erstellen der hier zu Grunde liegenden Artikelbeschreibung zu einem Datenverarbeitungsfehler/Eingabefehler auf unserer Seite. Dies war der Grund aus dem Sie einen von Ihnen zuvor gar nicht bezahlten, Ihnen auch nicht von einem Dritten als Geschenk übermittelten Gutschein in Höhe von 100 EUR auswählen und damit bei uns bezahlen konnten. Sie dürften sich über diese Möglichkeit sicher bereits bei Abgabe Ihrer Bestellung gewundert haben. Beabsichtigt war unsererseits lediglich, einem anderen unserer Kunden einen Gutschein zukommen zu lassen. Aufgrund des besagten Fehlers wurde der Gutschein dann aber nicht nur für diesen, sondern eben auch für Sie sichtbar. Dies war von uns so, das werden Sie nachvollziehen können, natürlich nicht beabsichtigt.

Unsere Waren sind, wie dies schon in der Angebotsbeschreibung bezeichnet war, bei Amazon gelagert und werden für uns direkt von Amazon verschickt. Der Vorgang ist großflächig automatisiert. So kam es hier dazu, dass Amazon bereits den Versand eingeleitet und eine Versandbestätigung an Sie verschickt hatte, bevor wir unseren Fehler bemerkten. Die darin liegende Annahmeerklärung bezüglich Ihres Kaufangebotes erfolgte insofern aber eben nur aufgrund unseres Fehlers und damit aufgrund eines Irrtums unsererseits.

Dieser Irrtum wirkte bei der automatisierten Versendung noch fort. Die darin und in der Übermittlung der Versandbestätigung liegende Annahmeerklärung erfolgte irrtümlich. In solchen Fällen gestattet uns das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 119 Abs. 1) glücklicherweise ausdrücklich, den zustande gekommenen Vertrag anzufechten und so zu vernichten, also unwirksam zu machen (vergleiche Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.01.2005, Aktenzeichen VIII ZR 79/04).

Soweit hier also bereits ein Vertrag zwischen Ihnen und uns aufgrund der vorbeschriebenen Situation zustande gekommen ist, erklären wir hierdurch ausdrücklich die

Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums.

Was ist nun zu tun?

- Die aufgrund des irrtümlich geschlossenen Vertrages, der durch die Anfechtung nun unwirksam geworden ist, erbrachten Leistungen müssen nun rückabgewickelt werden.

- Soweit Ihnen nach Zahlung Ihrerseits hier bereits die Ware zugestellt wurde, sind Sie natürlich verpflichtet, die Ware wieder an uns herauszugeben. Auf Anfrage bei uns übermitteln wir Ihnen gerne einen Rücksendeschein, für die kostenlose Rücksendung der Ware. Sobald Sie die Ware dann an uns zurück gesendet haben zahlen wir auf einem von Ihnen bitte mitzuteilenden Weg den Kaufpreis zurück.

- Soweit Sie aufgrund der Situation also bereits eine Zahlung an uns geleistet und noch keine Ware erhalten haben, lehnen Sie bitte die dann noch im Versand befindliche Ware ab und lassen Sie diese an uns zurückgehen. Hernach zahlen wir Ihnen den Kaufpreis zurück. Bitte teilen Sie uns mit, auf welchem Wege die Rückerstattung erfolgen darf.

- Sollten Sie wider Erwarten die Ware erhalten und noch nicht gezahlt haben, sind Sie natürlich verpflichtet, die Ware wieder an uns herauszugeben.

Sie können sich über den folgenden Link ein kostenfreies Retouren-Etikett ausdrucken.

In jedem Fall entschuldigen wir uns an dieser Stelle für die bereiteten Umstände und danken Ihnen vorab sehr herzlich für Ihr Verständnis.

Wir wünschen Ihnen zudem ein Frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr und hoffen, dass die Angelegenheit hiernach kurzfristig und problemlos bereinigt werden kann. --- was ist wenn ich die Ware nicht mehr besitze bzw. sie bereits verwendet habe (es handelte sich um LED Lampen/Leuchtmittel) ?

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