Leserkommentar zum Artikel

Wer weiß was über mich? Das Recht auf Selbstauskunft

Jeder hat einen Anspruch darauf zu erfahren, wer welche personenbezogenen Daten über ihn gespeichert hat. Ob Schufa, Banken, Versicherungen oder sonstige nicht-öffentliche Stellen – sie müssen auf Anfrage gemäß § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Auskunft erteilen. Nachfolgend eine Übersicht über die Voraussetzungen und den Umfang dieses Rechts auf Selbstauskunft...

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Sehr hilfreicher Artikel

Beitrag von Ralf O.
16.11.2015, 22:30 Uhr

Vielen Dank für diesen umfassenden Artikel. Ich bin immer wieder verblüfft, welche Informationen Anrufer per Kalt-Akquise haben. Mit einem Antrag auf Auskunft kann man der Sache dann doch mal auf den Grund gehen.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Können Firmen auch Auskunft verlangen? von Peter, 23.11.2017, 16:22 Uhr

    Haben danach Firmen gar kein Recht aus Auskunft der über sie (das Unternehmen) gespeicherten Daten? Wie wird zwischen den Daten eines Mitarbeiters und denen eines Unternehmens unterschieden? Peter ist Mitarbeiter und hat eine Durchwahl, alles andere ist nicht personenbezogen sondern Firma?

  • Appel - Selbstauskunft - die stellen sich auf die Hinterbeine von Tagchen, 23.11.2015, 13:06 Uhr

    Guten Tag, hat jemand Erfahrung mit Appel in Sachen Selbstauskunft? Ich bin seit gut zwei Wochen dabei und möchte alle Informationen erhalten, die über mich und zu meiner Person gespeichert sind. Leider senden sie mir immer wieder den gleichen link zu, der aber tot ist. Angeblich können Sie aus... » Weiterlesen

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