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Leserkommentar zum Artikel

Werbung für Mediziner: Der Arzt und sein Abbild – zur bildlichen Darstellung auf der Homepage und in den Medien

Natürlich gehört zu einer gelungenen Homepage oder Broschüre auch ein Bild des Arztes, der mit diesen Medien neue Patienten ansprechen will. Darüber hinaus ist es natürlich auch reizvoll, sich einfach von den Medien als Experte zu einem aktuellen medizinischen Thema interviewen zu lassen, um sein Bild in die Öffentlichkeit zu bringen. Dies könnte jedoch mit § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HWG ( [vgl. Teil 1 dieser Serie|werbung-ärzte-hwg.html] ) kollidieren.

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Mediziner-Werbung

Beitrag von Dr. Brinkmann
13.08.2009, 16:25 Uhr

Wie unterscheidet man denn zwischen rein sachlicher Darstellung einer Heilbehandlung und Anpreisung derselben? Wenn eine Heilbehandlung präsentiert wird, wird sie doch automatisch auch immer hervorgehoben. Wenn ich als plastischer Chirurg eine spezielle Methode zur Fettabsaugung empfehle, tue ich das einerseits aus sachlich-medizinischer Überzeugung und andererseits natürlich auch um Patienten zu gewinnen. Demnach muss man wohl auf die "Milde" der Gerichte vertrauen und hoffen, dass sie in dieser Art der Werbung eine noch vertetbare sachliche Medizinerwerbung sehen. Werbung liegt eben - im diesem Fall sehr treffend - im Auge des Betrachters!

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Schlafen von Toni, 07.07.2010, 10:25 Uhr

    bei diesen texten schläft man ja ein.!!!!

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