Leserkommentar zum Artikel

Darf bei Ab-Preisen ein Ab-Grundpreis angegeben werden?

Fehlende Grundpreise im Online-Shop stellen eine der größten Zielscheiben für Abmahnungen dar. Händler werden, um der Pflicht zur Grundpreisangabe bestmöglich Folge zu leisten, aber teilweise überobligatorisch erfinderisch. Ausprägung davon sind etwa "Ab-Preisen" beigestellte "Ab-Grundpreise". Wir gehen der Frage nach deren Zulässigkeit nach.

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Auch bei gleichem Gesamtpreis könnte es Probleme geben

Beitrag von Michael S.
28.08.2015, 09:16 Uhr

Vielen Dank für diesen sehr interessanten Artikel. Aber genau genommen könnte dieses Problem auch bei einem eindeutigen Gesamtpreis auftreten. Wenn z.B. alle Sorten Schokolade für 0,99 Euro angeboten werden, gibt es keinen "Ab-Preis", denn der Betrag steht fest. Allerdings könnte saisonbedingt ein Sorte Schokolade mehr Inhalt haben und dadurch einen anderen Grundpreis.

Mit freundlichen Grüßen, Michael S.

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