Leserkommentar zum Artikel

FAQ zum neuen Muster-Widerrufsformular

Ab dem 13.06.2014 haben Unternehmer neben der üblichen Widerrufsbelehrung zusätzlich auch ein sog. Widerrufsformular für den Verbraucher bereitzuhalten. Die IT-Recht Kanzlei hat die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit dem neuen Widerrufsformular vorab zusammengestellt und als FAQ beantwortet.

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PDF Datei erlaubt

Beitrag von Stefan Braun
30.07.2015, 17:50 Uhr

Ist es möglich, dass Widerrufsformular auch in PDF Form in die Widerrufsbelehrung im Footer zu setzen?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

  • Muster-Widerrufsformular auch bei Dienstleistungsverträgen? von Anna Wittels, 01.04.2016, 08:30 Uhr

    Guten Tag, muss das Muster-Widerrufsformular auch an die Widerrufsbelehrung auf der Website angebracht werden, wenn man lediglich Dienstleistungen anbietet (Kinderportraitzeichnungen sowie Verkaufsbilder OHNE Shop-Anbindung!)? Die Verkaufsbilder werden auf der Webseite in einer eigenen Rubrik... » Weiterlesen

  • Angabe Telefonnummer von volker, 29.09.2014, 18:28 Uhr

    Lt. Landgerichts Bochum (Urteil vom 06.08.2014, Az.: I-13 O 102/14) ist die Angabe der Telefonnummer verpflichtend. Sie aber schreiben in den FAQ: "14. Darf ich das Widerrufsformular (leicht) abändern/ ergänzen? Nein, Sie sollten das gesetzliche Muster zum Widerrufsformular nicht abändern oder... » Weiterlesen

  • Erstattung Portokosten bei Widerrufserklärung mittels Widerrufsformular? von Frager, 25.06.2014, 15:08 Uhr

    Ist der Unternehmer verpflichtet, dem Verbraucher die Portokosten zu erstatten, die anfallen, wenn der Verbraucher, das von ihm unterschriebene Widerrufsformulars postalisch an den Unternehmer sendet?

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