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Leserkommentar zum Artikel

Kommentar der IT-Recht Kanzlei zur "Preis auf Anfrage"-Entscheidung des LG München I

Das aktuelle Urteil des LG München I (vom 31. März 2015 – Az. 33 O 15881/14) schafft ein Dilemma für Händler, die „konfigurationsbedürftige“ Waren in ihrem Sortiment haben und an Letztverbraucher verkaufen. Ist der Händler dabei vor der Erstellung eines konkreten Angebots auf Input seitens des Lieferanten bzw. des Herstellers angewiesen, etwa hinsichtlich der Verfügbarkeit oder des konkreten Kombinations- bzw. jeweiligen Tagespreises, kann dieser in aller Regel nicht mittels einer Echtzeitkalkulation arbeiten.

» Artikel lesen


Recht auf Shopping?

Beitrag von Lars Thalheim
21.07.2015, 15:16 Uhr

Jedesmal wenn ich den Newsletter der IT-Recht Kanzlei lese (welcher übrigens der erste und einzigste Newsletter ist, den ich in 20 Jahren Online-Erfahrung tatsächlich lese), komme ich aus dem Kopfschütteln nicht mehr raus.

Bisher bin ich davon ausgegangen, dass man als Gewerbetreibender selbst entscheiden kann, mit wem, in welchem Umfang und zu welchen Bedingungen man Geschäfte macht.

Wenn mein Geschäftsmodell vorsieht, einen hochelitären und auschliesslichen Kreis von AMEX Centurion Inhabern zu meinen Kunden zu machen und sonst niemanden, dann kann ich das also nicht dadurch machen, in dem ich als einziges Zahlungsmittel die AMEX Centurion Karte zulasse. Keine Barzahlung, keine Überweisung und auch kein Paypal. Nur Centurion.

Es scheint auch so, dass ein Gewerbetreibender nicht steuernd daraufhinwirken darf, welches Zahlungsmittel in seinem Laden (auch Online-Shop) verwendet wird. Barzahlung bedeutet, dass abends mehr oder weniger große Geldbeständen zum Nachttresor der Bank gebracht werden müssen; die im übrigen häufig für die Bareinzahlung Gebühren verlangt. Lastschrift bedeutet ein mindestens 6 wöchiges Ausfallrisiko, für den Fall, dass die Lastschrift vom Kunden storniert wird. Dieses Risiko kostet Geld, das offensichtlich nicht fair und verursachergerecht auf die entsprechenden Kunden umgelegt werden darf.

Der deutsche Betreiber eines Online-Shops muss mittlerweile über die Jahre teuer erkauften Kundenservice wieder abschaffen, weil die Gerichte in Ihrem eigenen Gesetzeswald nicht mehr durchblicken. So wird mittlerweile die Tell-A-Friend Funktion als unzulässige, zustimmungspflichtige Werbung eingeordnet und ist abmahnfähig. Was soll das?

Mittlerweile scheint der Verbraucherschutz so weit zu gehen, dass es ein verbrieftes Recht auf Shopping zu geben scheint. Die Gewerbetreibenden müssen sich, neben all den sinnvollen und sinnlosen Informationspflichten scheinbar auf jedes Geschäft zu den Bedingungen der Verbaucher einlassen. Wenn sie es nicht tun, handeln sie nach Ansicht einiger Richter immer öfter Wettbewerbswidrig.

Wenn der Gesetzgeber nicht langsam die Abmahnmöglichkeiten deutlich einschränkt, und wenn die Gerichte bei ihrer Rechtsprechung nicht irgendwann mal Augenmaß ansetzen und nicht immer pauschal Verbraucherrecht als einzig schutzwürdig ansehen, dann wird über kurz oder lang den deutschen Gewerbetreibenden die Luft zum atmen genommen. Dann werden innovative Geschäftsmodelle nicht in Deutschland entwickelt. Deutschland bleibt dann auf ewig zur Servicewüste verdonnert. Nicht, weil unsere Gewerbetreibenden keinen Service bieten wollen, sondern weil sie nicht dürfen.

Auch die deutschen Kunden werden sich dann zunehmen Geschäften im Ausland zuwenden, bei denen sie ernst genommen werden, von denen sie Selbstbestimmung erfahren und von denen sie nicht wie Kleinkinder behandelt werden, die vor sich selbst geschützt werden müssen, weil sie nicht wissen, wie man sich die Schuhe zubindet.

Ein bisschen Mündigkeit stünde uns gut und unsere Kunden werden sie ganz bestimmt verkraften.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Regulierungswut seitens Lebensfremder von Doppeltseher, 10.06.2016, 17:44 Uhr

    Der Beitrag hat es schön auf den Punkt gebracht, den Zustand im Lande (nicht nur in BRD, betr. mittlerweile im "Harmonierungswahn" die ganze EUR), in diesem und nicht mehr zählbaren weiteren Themenbereichen auch außerhalb der Onlineshoppingwelt. Da hocken Horden von Unfähigen monatelang zusammen... » Weiterlesen

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