Kommentar der IT-Recht Kanzlei zur "Preis auf Anfrage"-Entscheidung des LG München I
Das aktuelle Urteil des LG München I (vom 31. März 2015 – Az. 33 O 15881/14) schafft ein Dilemma für Händler, die „konfigurationsbedürftige“ Waren in ihrem Sortiment haben und an Letztverbraucher verkaufen. Ist der Händler dabei vor der Erstellung eines konkreten Angebots auf Input seitens des Lieferanten bzw. des Herstellers angewiesen, etwa hinsichtlich der Verfügbarkeit oder des konkreten Kombinations- bzw. jeweiligen Tagespreises, kann dieser in aller Regel nicht mittels einer Echtzeitkalkulation arbeiten.
Regulierungswut seitens Lebensfremder
Beitrag von Doppeltseher
10.06.2016, 17:44 Uhr
Der Beitrag hat es schön auf den Punkt gebracht, den Zustand im Lande (nicht nur in BRD, betr. mittlerweile im "Harmonierungswahn" die ganze EUR), in diesem und nicht mehr zählbaren weiteren Themenbereichen auch außerhalb der Onlineshoppingwelt. Da hocken Horden von Unfähigen monatelang zusammen um in Brüssel und sonst wo sich den nächsten Schwachsinn sich auszudenken, quasi als Fundamentierung ihrer "beruflichen" Lebensberechtigung. Heraus kommen dann allerei lebens-und praxisuntaugliche Ergüsse, welche dann von diversen Erfüllungsgehilfen mit der Gießkanne über´s Land in diversen Sitzungen ausgegossen werden. Wenn die Damen und Herren dieser Kette von ganz vorne bis ganz hinten mal im echten Leben ankommen würden, und ihre Zuwendungen mal ernsthaft selbst und in der umkämpften Marktwirtschaft erwirtschaften müssten, sähe die Sache mit Sicherheit anders aus. Daher ein ernst gemeinter Vorschlag: jeder Teilnehmer am Zuwendungssystem muss am Anfang seines beruflichen Werdegangs klar gemacht werden, dass er /sie laufende Praktika´s ein Berufsleben lang zyklisch zu absolvieren hat, und zwar in der o.g. Wirtschaft. Dann wäre der erste Schritt getan, und die immer wieder aufgefrischte Erfahrung aus der Praxis schützt den Rest der Bevölkerung vor allerlei halbausgegorenen Unsinn.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Recht auf Shopping? von Lars Thalheim, 21.07.2015, 15:16 Uhr
Jedesmal wenn ich den Newsletter der IT-Recht Kanzlei lese (welcher übrigens der erste und einzigste Newsletter ist, den ich in 20 Jahren Online-Erfahrung tatsächlich lese), komme ich aus dem Kopfschütteln nicht mehr raus. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass man als Gewerbetreibender selbst... » Weiterlesen
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