Leserkommentar zum Artikel

Brauchen wir PayPal? Über Sinn und Unsinn des Online-Bezahlsystems

PayPal ist in aller Munde. Nach einer von Fittkau & Maaß Consulting durchgeführten W3B-Studie aus dem Jahre 2010 bevorzugen 79,3 Prozent der Befragten PayPal als Zahlungsmittel. Dieser Bekanntheitsgrad, aber auch Schwierigkeiten, die Mandanten der IT-Recht Kanzlei in der letzten Zeit mit PayPal hatten (einem unserer Mandanten wurde erst kürzlich sein PayPal-Konto mit 75.000,00 € eingefroren!!!), lädt dazu ein, über Sinn und Unsinn des Zahlungssystems PayPal einmal genauer nachzudenken.

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Von wegen Sicherheit, auch für Käufer gibt es diese nicht

Beitrag von A.H
26.06.2015, 10:06 Uhr

Zwei neue voll funktionsfähige Kühlschränke auf ebay.de ersteigert, Verkäufer hat seinen Geschäftssitz in Polen. Wohlbemerkt gewerblicher Verkäufer, ich privat Käufer. Artikel per paypal bezahlt, Artikel auch Wochen später angekommen. Nach dem Auspacken erster Kühlschrank bereits nicht betriebsfähig, obwohl ich kein Experte bin sichtbar, dass die Zuleitung zum Kühlsystem professionell gekappt und gelötet wurde. Daraufhin Kontaktaufnahme zu Ebay, verwiesen mich an Verkäufer. Dieser versprach wiederholt in allen Mails eine Rückerstattung des Kaufpreises für einen Artikel, nichts passierte. Dann Expertengutachten eingeholt, in diesem klar bestätigt, dass Artikel vorsätzlich defekt gemacht wurde, ein Transportschaden ausgeschlossen ist. Von einer Reparatur wurde abgeraten. Dann Ausfall des zweiten Kühlschrankes, wieder Ebay kontaktiert, Falleröffnung leider nicht möglich, da 30 Tage ja verstrichen sind. Aber wenn der Artikel erst nach 30 Tagen ausfällt? Wieder Einholung eines zweiten Expertengutachtens, auch hier bestätigt, Lebensgefahr aufgrund von manipuliertem Stromkabel, Transportschaden ausgeschlossen. Dann Rückgabeprozess eingeleitet, Verkäufer reagierte auf keine Mail, weder von mir noch von Ebay. Dann auf einmal Entscheidung des Käuferschutzes, ich bekommen eine Teilrückerstattung für den ersten Kühlschrank in Höhe von ca.279€, muss hierzu den Artikel aber auf eigene Kosten per Spedition und Sendungsnachweis nach Polen zurückversenden. Palettenversand nach Polen kostet nach Recherche ca.250€. Lustig und der zweite Kühlschrank. Nach dreißig Anrufen bei ebay und dem Käuferschutz verweist jeder an den anderen, alle Mitarbeiter geben andere Informationen. Alle eingereichten Gutachten, E-Mail Verkehr(trotz Sende-undEmpfangsbestätigung vom Mail Account) kommen angeblich erst nach drei Tagen an. Diese Gutachten werden dann nicht gelesen, nach erneutem Anruf, der Rat mir ein Expertengutachten erstellen zu lassen. Dann Falleröffnung bei paypal, diese verweisen auf ebay, die sollen eine Fallerweiterung machen wegen dem zweiten defekten Artikel. Ebay verweigert dies, ein Fall bleibt geöffnet mit der Bedingung des Rückversandes von dem nachweislich vorsätzlich gelieferten und defekten Kühlschrank. Paypal erklärt, wenn ein Fall bei Ebay eröffnet ist, kann kein zweiter Fall zum selben Thema bei Paypal eröffnet werden. Der Verkäufer musst nichts tun, hat mein Geld und ich die defekte Ware, die ich dann auch noch fachgerecht auf meine eigenen Kosten entweder zurückschicken oder entsorgen muss. Keine Kulanz, obwohl in Ebay Grundsätzen selbst steht, dass ein Verkäufer bei einem Artikel, der erheblich von der Beschreibung abweicht, die Rücksendekosten(auch ins Ausland) zu tragen hat. Ebay kennt seine eigenen veröffentlichten Grundsätze nicht, nach Einreichung der Unterlagen, wird mir mitgeteilt, dass sich die Leitlinien zwischenzeitlich verändert haben, es sich hierbei aber um interne Informationen handelt, die leider nicht an mich herausgegeben werden dürfen. Erheblicher und vergeblicher Zeit-und Müheaufwand, jetzt bleibt nichts anderes übrig als anwaltlich vorzugehen. Von wegen Sicherheit und Kundenzufriedenheit, Transparenz etc. Ehrliche Menschen werden gnadenlos abgezockt und sind dann noch in der Beweislast, selbst wenn diese erbracht wird, interessiert dies keinen Mitarbeiter. Das war jetzt das Paradebeispiel für die fachliche Inkompetenz von Ebay und dem sogenannten Käuferschutz.

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