Leserkommentar zum Artikel

Widerrufsrecht bei Kauf im Internet: Wann ist der Kunde Verbraucher?

Bei der Beurteilung, ob ein Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, kommt es laut dem LG Hamburg auf die (objektivierte) Sicht der Verkäufers an. Nur wenn der Kunde danach als Verbraucher zu qualifizieren ist, stehen ihm die erweiterten Rechte aus den §§ 312d Absatz 1, 312b, 355 BGB zu.

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Auch das AG Worms stellt auf den Empfängerhorizont ab

Beitrag von D.M.
04.08.2009, 18:42 Uhr

Das Amtsgericht Worms hat ebenso, wie das LG Hamburg entschieden. Auch hier hatte eine Anwältin als Rechnungsadresse die Kanzleianschrift genannt.

Damit, so das Gericht, müsse der Händler davon ausgehen, daß der Kaufgegenstand als Unternehmer i.S. von § 14 BGB erworben werden sollte.

Besonders ulkig: Als einen der Gründe für ein Widerrufsrecht meinte die Anwältin in der Klageschrift, es sei bekannt, daß blaue Handytaschen (um eine solche ging es), nicht steuerlich abgesetzt werden könnten. Sie hatte eine blaue Tasche bestellt.

AG Worms, Urteil vom 8. Juli 2009 zu Az. 2 C 107/09

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