Leserkommentar zum Artikel

Brauchen wir PayPal? Über Sinn und Unsinn des Online-Bezahlsystems

PayPal ist in aller Munde. Nach einer von Fittkau & Maaß Consulting durchgeführten W3B-Studie aus dem Jahre 2010 bevorzugen 79,3 Prozent der Befragten PayPal als Zahlungsmittel. Dieser Bekanntheitsgrad, aber auch Schwierigkeiten, die Mandanten der IT-Recht Kanzlei in der letzten Zeit mit PayPal hatten (einem unserer Mandanten wurde erst kürzlich sein PayPal-Konto mit 75.000,00 € eingefroren!!!), lädt dazu ein, über Sinn und Unsinn des Zahlungssystems PayPal einmal genauer nachzudenken.

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PayPal schützt auch Verkäufer zu unrecht!

Beitrag von Britta R.
21.09.2014, 14:03 Uhr

Ich habe diesen Monat über eine Kleinanzeige von eBay etwas kaufen wollen. Vereinbart waren dafür 160 Euro inkl. versichertem Versand die per PayPal in Vorauskasse bezahlt werden sollten. Der Verkäufer schickte mir eine Zahlungsaufforderung mit 150 Euro, in dem Feld mit Hinweisen stand jedoch nicht worum es sich handelte. Nachdem ich die Ware nicht erhalten habe und seither am Telefon schlichtweg aufgelegt wird wenn ich Anrufe und nachfrage.

Deswegen habe ich bei PayPal einen Käuferschutz Antrag gestellt um meine 150 Euro zurück zu bekommen. Der Verkäufer hat darauf regiert und behauptet es handelt sich dabei um virtuelle Ware, die der PayPal Schutz laut AGB nicht abdeckt. In dem "Käuferschutzverfahren" wurde neben der falschen Angabe das es sich um virtuelle Ware handelt noch eine Sendungsnummer mit "00000 Versandart: Andere" vom Verkäufer eingetragen. Obwohl ich die Beweise rangebracht habe, dass es sich um eine Anzeige von einer Goldmünzensammlung (Glücklicherweise ein Screenshot von der Anzeige gemacht) wurde ich als Käufer abgewiesen mit der Begründung, dass es sich lt. Verkäufer um virtuelle Waren handelt und wenn es so nicht der Fall ist, trotz des Beweises vom Screenshot und nachgereichter Bestätigungsmail des Angebotes von eBay Kleinanzeigen. Damit ich das beweisen könnte, hätte in der Zahlungsanforderung vom Verkäufer die Angebotsnummer der Kleinanzeige stehen müssen, und nicht das Feld leer lassen. Davon habe ich bis heute in den AGB jedoch noch nichts gesehen, dass dort etwas drinnen vermerkt stehen muss - nun weiß ich es besser, es macht es im Konfliktfall jedoch nur einfacher.

Meine 160Euro sind also weg - meine Konsequenz war das ich die Lastschrift bei meiner Bank zurückbuchen haben lasse und seither steht mein Konto mit 150 Euro im Minus und man fordert eine Kreditkarte zur Vertifizierung des Kontos. Eine Strafanzeige wegen Betruges ist in die Wege geleitet, jedoch sehe ich persönlich für mich wenig Chancen das die Staatsanwaltschaft sich für diese "geringe" Summe interessiert. Inzwischen habe ich durch eine google Recherche jedoch herausgefunden das bereits seit Monaten mit dieser PayPal EMailadresse und dem Namen derartige Betrugsfälle von statten gehen. Demnach bezweifele ich sehr stark das PayPal davon nichts mitbekommt (wohl eher nichts mitbekommen möchte!) denn auch die anderen Betrugsopfer haben den Antrag auf Käuferschutz gestellt und wurden abgewiesen. Alleine das ist der Grund wieso ich noch ein wenig Hoffnung habe meine 150 Euro wiederzusehen, dann aber über ein Zivilverfahren und nicht über PayPal.

Ich denke PayPal wird sich nochmals Melden wegen dem Ausstand von 150 Euro diese werde ich jedoch solange nicht bezahlen bis die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abgeschlossen sind und ich das Zivilverfahren einleiten kann. Ein Rechtsbeistand werde ich mir zu dieser Sachlage noch hinzuziehen.

Auch wenn es so hingestellt wird als wenn nur Käufer Betrugsmethoden über PayPal abwickeln können, Verkäufer können das genauso gut und werden von PayPal noch darin unterstützt.

Mein Rat: Lasst euch keine Zahlungsaufforderungen zusenden, versendet das Geld selbst. Und schreibt dann in das Mitteilungsfeld bis ins kleinste Detail um was es sich handelt. Virtuelle Güter wie Onlinespiele oder auch Dienstleistungen etc. solltet ihr gar nicht über PayPal bezahlen! Damit macht ihr es den Verkäufern unheimlich einfach sich mit eurem Geld aus dem Staub zu machen da diese gar nicht oder nur zum Teil im Käuferschutz abgesichert sind. Oder unterlasst generell das bezahlen mit PayPal, denn wenn es mal schief geht wird euch da am wenigsten weitergeholfen.

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