Ab dem 13.06.2014: Werden ungefähre Lieferzeitangaben noch zulässig sein?
Derzeit liest man in einigen Beiträgen zu dieser Thematik, dass ungefähre Angaben zur Lieferzeit (z. B.: „Lieferzeit ca. 3 – 5 Tage“), wie sie schon heute vielfach in Online-Shops zu finden sind, auch nach der neuen Rechtslage zulässig sein sollen. Dieser Auffassung können wir uns unter Berücksichtigung von Wortlaut und Sinn und Zweck der Vorschrift des Art. 246a § 1 Nr. 7 EGBGB n. F. jedoch nicht anschließen. Vielmehr
Notwendiger zeitlicher Puffer wirkt unattraktiv auf potentielle Käufer
Beitrag von Julian Roith
16.06.2014, 18:05 Uhr
"Die Frist für die Lieferung beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut"...ja, aber woher weiß ich, wann der Kunde den Zahlungsauftrag erteilt hat? Mir ist es schon selbst einige Male so ergangen, dass die Banklaufzeit deutlich länger war als üblich. Auch die Paketlaufzeiten sind z. B. vor Weihnachten teilweise abenteuerlich lang. Um als Verkäufer gänzlich abgesichert zu sein, müsste man also einen großzügigen zeitlichen Puffer einrechnen. Viele Kunden lesen das "Kleingedruckte" gar nicht genau und kennen oft Neuerungen des Gesetzgebers nicht, sie wollen nur am besten schon vorgestern ihre bestellten Waren geliefert bekommen. Was sieht für die meisten Kunden wohl attraktiver aus? Alt: Lieferzeit 1-2 Tage nach Zahlungseingang Neu: Lieferzeit 6-7 Tage nach Zahlung Ich finde die neue Regelung für uns Verkäufer mehr als nachteilig, zumal wir bei der Dauer der Lieferfrist von Dritten abhängig sind (Bank, Zustelldienst).
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Schwierig wird es für Produkte, die erst angefertigt werden müssen von Adrian Wackernah, 13.06.2014, 10:28 Uhr
Ich sehe da für mich auch große Probleme, als das ich Produkte erst nach Bestellung bzw. Bezahlung für den Kunden anfertige. Und es gibt auch Unsicherheit bei den Zeiten für den Versand, der ja letztlich nicht in meiner Verantwortung liegt. Was ist, wenn der Versanddienstleister das Paket verliert... » Weiterlesen
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