Deutsche Onlinehändler müssen bei Vertrieb von Waren in Österreich mit einer strengen Beurteilung ihrer AGB rechnen
Sehr viele deutsche Onlinehändler bieten auch den Vertrieb von Waren in Österreich an. Doch Vorsicht ist bei B2C-Verträgen mit den verwendeten AGB geboten. Es darf in Erinnerung gerufen werden, dass bei Verträgen mit Verbrauchern in Österreich in der Regel österreichisches Recht und die Zuständigkeit österreichischer Gerichte gelten. In einem kürzlich entschiedenen Fall hat das Handelsgericht Wien auf der Grundlage einer Unterlassungsklage des österreichischen Vereins für Konsumenteninformation gegen das deutsche Handelshaus Zalando in erster Instanz mehrere AGB-Klauseln für gesetzeswidrig und damit gem. § 879 österreichisches BGB (ABGB) für unwirksam erklärt.
at oder
Beitrag von Frank
09.01.2014, 17:56 Uhr
Zitat "bieten auch den Vertrieb von Waren in Österreich an". Etwas zweideutig formuliert finde ich, sprechen Sie von Deutschen Händler mit einem Onlineshop mit .at Endung oder von Deutschen Händlern die auch einen Versand nach Österreich anbieten?
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