Brauchen wir PayPal? Über Sinn und Unsinn des Online-Bezahlsystems
PayPal ist in aller Munde. Nach einer von Fittkau & Maaß Consulting durchgeführten W3B-Studie aus dem Jahre 2010 bevorzugen 79,3 Prozent der Befragten PayPal als Zahlungsmittel. Dieser Bekanntheitsgrad, aber auch Schwierigkeiten, die Mandanten der IT-Recht Kanzlei in der letzten Zeit mit PayPal hatten (einem unserer Mandanten wurde erst kürzlich sein PayPal-Konto mit 75.000,00 € eingefroren!!!), lädt dazu ein, über Sinn und Unsinn des Zahlungssystems PayPal einmal genauer nachzudenken.
PayPal grenzenloses (Einkaufs)vergnügen
Beitrag von OutDunit
07.11.2013, 08:25 Uhr
PayPal und kein Ende des Ärgers in Sicht…. Für Händler die ihren Vertriebsschwerpunkt auf Ebay haben, ist PayPal ein Pflichtprogramm und somit auch schon der Untergang der Firma. Ich kann jedem Händler nur raten seine Verkaufsaktivitäten anderweitig auszubauen, auch wenn das Umsatzverzicht bedeutet.
PayPal handelt willkürlich und teilweise rechtswidrig. Das Thema Sippenhaftung wird bei PP groß geschrieben, so meine eigene aktuelle Erfahrung. Seit rund 20 Tagen ist das PP-Konto meiner Firma (Kapitalgesellschaft), eingefroren. Anfänglich mit den üblichen Sicherheitsbegründungen und der Bitte um Übersendung etlicher Unterlagen (die eigentlich schon einmal hinterlegt wurden). Nach promter Übersendung wurde die Wunschliste von PP um einen weiteren Punkt ergänzt: Negative Kontostände bei (angeblich) mit dieser Firma im Zusammenhang stehenden PP-Konten. Da es in unserer Firma nur ein PP-Konto gibt, versuchten wir telefonisch herauszubekommen um was für Konten es sich handelt. Ergebnis: darüber können wir ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft geben. Gleichen Sie die Konten aus und Ihr PP-Konto wird wieder freigeschaltet. Unsere Frage: welche Konten denn und welche Höhe wurden dann ebenfalls aus datenschutzrechtlichen Gründen abgewiesen.. Mit anderen Worten, wir wussten weder für welche Konten wir haften sollten, noch um welchen Betrag es sich handelte, zahle was immer für wen auch immer, aber zahle. Bis wir einen Brief an die PP-Geschäftsleitung gesendet hatten. Danach erfuhren wir dann, dass es sich um Konten handelt, die aus der Verwandtschaft! des Geschäftsführers stammen. Mit anderen Worten Sippenhaftung und das obwohl es sich bei dem gesperrten Konto um eine Kapitalgesellschaft handelt! Rechtswidrig in allen Belangen. Lustig auch, dass der „geschuldete Betrag“ nicht einmal 10% des gesperrten Guthabens ausmacht.
Da durch das Einfrieren des Guthabens die Existenz der Firma ernsthaft bedroht ist, hat sich der Geschäftsführer dazu bereit erklärt, die negativen Fremd-Konten mit seinem privaten PP-Account auszugleichen.
Wer nun glaubt, dass das Leiden ein Ende hat, hat weit gefehlt. Bedingt dadurch das der Geschäftsführer keinen Einblick in die Konten der Verwandtschaft hat, fehlen Ihm Hintergrundinformationen und somit ist das Ausgleichen der negativen Konten der Verwandtschaft nicht! Laut PP nicht möglich. Diese können nur von den Konteninhaber ausgeglichen werden und dann auch nur von den hinterlegten Bankkonten. Das Konto der unserer Firma bleibt weiterhin gesperrt.
Wo bitte bleibt hier die europäische Rechtsprechung, denn hier geht es nicht nur um Sippenhaftung sondern auch deutlich um Erpressung!
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