OLG Hamm: Schon 129 Bewertungen in 6 Monaten können ein Indiz für gewerbliche Tätigkeit auf eBay sein
Am 21.08.2012 entschied das OLG Hamm in der Rechtssache Az.: I-4 U 114/12, dass auch 129 Bewertungen, die ein eBay-Anbieter innerhalb von 6 Monaten angesammelt habe, ein erhebliches Indiz für dessen gewerbliches Handeln und damit für seine Unternehmereigenschaft sein könne.
sehr wohl gewerblich
Beitrag von Tom Jones
29.10.2013, 21:11 Uhr
Hier wurde ja wohl kein Fehlurteil gesprochen und die Begründung wird hier aus dem Kontext gerissen!
Der Herr hat jeden Wochentag einen NEUEN Artikel verkauft.
Hat vorher gebrauchte und defekte Platten angekauft, diese umgetauscht und die neuen verkauft. Wenn das kein gewerbliches Handeln ist, was denn dann? Das Vorgehen diente nur zu diesem Zweck und war kein Nebenprodukt seines Hobbys!
Und das in 129 Fällen in 6 Monaten...so muss man es sehen und nicht nur 129 Bewertungen in 6 Monaten.
Sammlungsauflösungen und Hobbyein- verkäufe sind was völlig anderes!
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Einheitliche Betrachtungsweise bitte nötig! von Keiner, Niemand, 24.10.2013, 14:25 Uhr
Das Dilemma, in dem so manche Ebay Anbieter stecken, ist, dass in vielen Fällen keine Meistbegünstigung greift, sondern eine Meistbenachteiligung. Ich unterstelle zunächst den wenigsten, heimliche, professionelle Online-Händler zu sein, die als Privatleute getarnt, Erleichterungen bei... » Weiterlesen
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Es bleibt nebulös von Hr. Mueller, 19.03.2013, 09:47 Uhr
22 Artikel im Monat sind nicht gerade viel, insbesondere Sammler aller Art tummeln sich auf Ebay und diese haben teilweise eine sehr hohe Fluktuation, dass die Zustaände dabei von Neu üder Gebraucht bis Defekt reichen, ist ganz normal. Natürlich kam hier noch das weitere Verhalten des... » Weiterlesen
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