OLG Hamm: Schon 129 Bewertungen in 6 Monaten können ein Indiz für gewerbliche Tätigkeit auf eBay sein
Am 21.08.2012 entschied das OLG Hamm in der Rechtssache Az.: I-4 U 114/12, dass auch 129 Bewertungen, die ein eBay-Anbieter innerhalb von 6 Monaten angesammelt habe, ein erhebliches Indiz für dessen gewerbliches Handeln und damit für seine Unternehmereigenschaft sein könne.
Es bleibt nebulös
Beitrag von Hr. Mueller
19.03.2013, 09:47 Uhr
22 Artikel im Monat sind nicht gerade viel, insbesondere Sammler aller Art tummeln sich auf Ebay und diese haben teilweise eine sehr hohe Fluktuation, dass die Zustaände dabei von Neu üder Gebraucht bis Defekt reichen, ist ganz normal.
Natürlich kam hier noch das weitere Verhalten des Chemielaboranten hinzu, Ersatzfestplatten zu erlangen und dann weiterzuverkaufen.
Auf der anderen Seite, sorgt das Urteil trotzdem für Unsicherheit. Wenn ich beispielsweise meine CD-Sammlung auflösen möchte und 100 Artikel in 2 Monaten verkaufe, sogar bei so niedrigpreisigen Artikeln wie gebrauchte CDs, dann müsste ich wohl immer damit rechnen, dass sich ein "Mitbewerber" gestört fühlt. Es gibt schließlich genug Second-Hand-Händler in allen Bereichen.
Am Ende entscheidet das Gericht, in dem es abwägt. Am besten man hat einen Vollzeit-Job und erlangt mit dem Verkauf gerade mal Zeitwerte, ohne jegliches Plus, damit auch ja klar wird, dass man wirklich nur Privatmann ist. Blöd nur, was machen Arbeitssuchende, Studenten und Rentner ? Was, wenn die Sachen die man gesammelt hat, an Wert zugenommen haben in den letzten Jahren? Das sorgt bei den Ebay-Mitgliedern, die fair spielen, nicht für mehr Sicherheit im Umgang mit ihren Verkäufen, es bleibt alles nebulös.
Das Merkmal von 22 Artikeln allein, losgelöst von den weiteren Verhaltensweisen des Beklagten, ist ziemlich lebensfremd wie ich finde und trägt den alltäglichen Geschehnissen auf Ebay keine Rechnung.
Viele Grüße (und vielen Dank für die gelungene Aufarbeitung aktueller Themen)
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen
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sehr wohl gewerblich von Tom Jones, 29.10.2013, 21:11 Uhr
Hier wurde ja wohl kein Fehlurteil gesprochen und die Begründung wird hier aus dem Kontext gerissen! Der Herr hat jeden Wochentag einen NEUEN Artikel verkauft. Hat vorher gebrauchte und defekte Platten angekauft, diese umgetauscht und die neuen verkauft. Wenn das kein gewerbliches Handeln ist,... » Weiterlesen
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Einheitliche Betrachtungsweise bitte nötig! von Keiner, Niemand, 24.10.2013, 14:25 Uhr
Das Dilemma, in dem so manche Ebay Anbieter stecken, ist, dass in vielen Fällen keine Meistbegünstigung greift, sondern eine Meistbenachteiligung. Ich unterstelle zunächst den wenigsten, heimliche, professionelle Online-Händler zu sein, die als Privatleute getarnt, Erleichterungen bei... » Weiterlesen
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