Leserkommentar zum Artikel

Welche Elektro- und Elektronikgeräte sind im Sinne des ElektroG registrierungspflichtig?

Oftmals wird die IT-Recht Kanzlei gefragt, welche Elektro- und Elektronikgeräte überhaupt in den Anwendungsbereich des ElektroG fallen - und damit registrierungspflichtig sind, bevor sie in den Verkehr gebracht werden.

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Gut aber mit Lücken im Detail

Beitrag von Wolfgang Sonnenschein
17.06.2009, 11:46 Uhr

Die Liste mit Produktartikeln zum EAR ist ein guter konkreter Hinweis! Leider steckt der Teufel im Detail! Was ist z.B. mit Modellbau-Autos, -Flugzeugen, Schiffen? Elektro-Autos, Schiffe und Flugzeuge scheint klar, EAR trifft zu. Was ist mit Modellspielzeug mit Verbrennermotoren (analog ihren echten Partnern)? Sind es eigenständige Produkte ohne EAR-Anwendung oder mit EAR-Anwendung, weil ja Zündspulen, Akkus, Stellmotore etc. vorhanden sind. Letztendlich werden die echten Autos, Flugzeuge und Boote auch nicht im Elektroschrott-Container entsorgt. Der Hinweis auf ein Gerichtsurteil in München, dass ein Auto der EAR-Registrierung unterliegt, weil es ein Autoradio hat, nützt an dieser Stelle wenig!

Blödsinnige Gesetzgeber! Eine Liste mit Geräten,die der EAR-Registrierung unterliegen, wäre einfacher, als komplizierte Definitionen! Eventuell wären 5-10% der Artikel nicht erfasst, dafür aber 90-95% erfasst, dies aber auf einfache Weise! Was will der Mensch mehr?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • USB-Kabel von Peter S., 07.02.2012, 16:39 Uhr

    Ist ein USB-Kabel von ElektroG betroffen?

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