Leserkommentar zum Artikel

Vorsicht: Beim Einbinden von Videos auf Ihrer Plattform!

Zum Schadensersatz wegen unberechtigter Veröffentlichung eines Videos und dem Anspruch aus Auskunft über die Höhe der Werbeerlöse: Der Urheber eines Videos klagte erfolgreich gegen die  Online-Repräsentanz einer großen Zeitung. Diese müssen nun ihre mit Hilfe des Videos erzielten Werbeerlöse offenlegen und so eine genaue Schadensberechnung für den Videofilmer ermöglichen.

» Artikel lesen


Beitrag von Ramona Hapke
09.06.2009, 16:46 Uhr

Wäre dieses Video vom Urheber selbst auf YouTube veröffentlicht worden, sähe dann die rechtiche Situation nicht anders aus?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Ohne Titel von Susanne Schmitz, 04.11.2009, 12:50 Uhr

    Ist es nicht ein Unterschied, ob man das Video runterlädt und auf dem eigenen Server hostet? Ich hätte gemeint, dass z.b. die Einbettungsfunktion von Youtube nur eine Verlinkung darstellt, das das Video ja im Player von Youtube quasi in einer Art iFrame abgespielt wird? Wir haben das Problem... » Weiterlesen

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei