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Leserkommentar zum Artikel

Vorsicht: Beim Einbinden von Videos auf Ihrer Plattform!

Zum Schadensersatz wegen unberechtigter Veröffentlichung eines Videos und dem Anspruch aus Auskunft über die Höhe der Werbeerlöse: Der Urheber eines Videos klagte erfolgreich gegen die  Online-Repräsentanz einer großen Zeitung. Diese müssen nun ihre mit Hilfe des Videos erzielten Werbeerlöse offenlegen und so eine genaue Schadensberechnung für den Videofilmer ermöglichen.

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Ohne Titel

Beitrag von Susanne Schmitz
04.11.2009, 12:50 Uhr

Ist es nicht ein Unterschied, ob man das Video runterlädt und auf dem eigenen Server hostet?

Ich hätte gemeint, dass z.b. die Einbettungsfunktion von Youtube nur eine Verlinkung darstellt, das das Video ja im Player von Youtube quasi in einer Art iFrame abgespielt wird?

Wir haben das Problem derzeit, dass uns ein angeblicher Rechteinhaber (das war in keinster Weise erkennbar) verklagt.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • von Ramona Hapke, 09.06.2009, 16:46 Uhr

    Wäre dieses Video vom Urheber selbst auf YouTube veröffentlicht worden, sähe dann die rechtiche Situation nicht anders aus?

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