Kleiner Exkurs: über das öffentliche Preisrecht
Die IT-Recht Kanzlei musste sich nun das erste Mal nach langer Zeit wieder mit dem öffentlichen Preisrecht beschäftigten. Grund genug das Preisrecht mal kurz in dem nachfolgenden Beitrag zu präsentieren.
Ist das öffentliche Preisrecht wirklich ein "alter Zopf"?
Beitrag von Lothar Franzen
26.05.2009, 14:43 Uhr
Sehr geehrte Frau Keller-Stoltenhoff,
ich stimme mit Ihnen darin überein, dass es sich beim öffentlichen Preisrecht um einen "alten Zopf" des Vergaberechts handelt, der heute, was ich bedaure, einen mehr oder weniger verkümmerten Eindruck macht. Aus meiner Sicht sollten öffentliche Auftraggeber gerade heute das öffentliche Preisrecht mehr denn je beachten. Wenn man sich einmal vorstellt, wie viele öffentlichen, nicht wettbewerblich im Rahmen einer öffentlichen (europaweiten) Ausschreibung zustande gekommenen Aufträge auf der Ebene des Bundes, der Länder und der Gemeinden fortlaufend vergeben werden, so bin nicht der Auffassung, dass dieser "alte Zopf" abgeschnitten werden sollte. Allenfalls sollte dieses Rechtsgebiet reformiert und den heutigen Anforderungen angepasst werden.
Mich würde interessieren, welchen Rechtscharakter der von der Preisüberwachungsstelle verfasste Prüfbericht hat. Man könnte wohl meinen, dass es sich dabei um einen Verwaltungsakt handelt, der irgendwann bestands- oder rechtskräftig wird. Andererseits dürfte für Rückforderungsstreitigkeiten auf der Grundlage eines Prüfberichtes einer Preisüberwachungsstelle natürlich der Zivilrechtsweg eröffnet sein. Hier scheinen Konflikte vorgezeichnet zu sein, wenn man davon ausgeht, dass der Prüfbericht nicht Verwaltungsakt ist und damit der Überprüfung durch die Zivilgerichte in vollem Umfange unterliegt, bis hin zur gerichtlichen Bestellung eines Sachverständigen, der nichts anderes zu tun hat, als das Ergebnis der Preisüberwachungsstelle zu begutachten, und ggfls. zu einem anderslautenden Ergebnis kommt. In diesem Punkt dreht sich meines Erachtens die deutsche Bürokratie unnötig im Kreis, was wenig zu einer dringend benötigten Rechtssicherheit auch in diesem Bereich beiträgt.
Mit freundlichen Grüßen
Lothar Franzen
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