Die „Netzteil-Verordnung“ (EG) Nr. 278/2009: Vorgaben zur Leistungsaufnahme und Effizienz
Bereits seit April 2009 ist die EG-Verordnung 278/2009, als Teil der Ökodesign-Richtlinie, in Kraft. Seit April 2010 beziehungsweise April 2011 gelten damit für Hersteller externer Netzteile neue Anforderungen hinsichtlich der Energieeffizienz externer Stromversorgungen. Wer von der Verordnung betroffen ist und was es zu beachten gilt, lesen Sie in diesem Beitrag der IT-Recht Kanzlei.
Ohne Titel
Beitrag von Unbekannt
28.04.2009, 15:10 Uhr
PO = Power Out
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Verbraucherrisiko von Stefan Schridde, 01.12.2012, 23:49 Uhr
Mit der Regulierung der externen Netzteile wurde eine Fertigung von Ersatznetzteilen, die den zu ersetzenden technisch entsprechen, zeitlich begrenzt. Wird das entsprechende Netzteil danach defekt und hat der Hersteller des Produktes festgelegt, das nur spezielle Netzteile zum Betrieb dieses... » Weiterlesen
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Informationspflichten der Hersteller von Fronk1407, 04.01.2012, 14:17 Uhr
Gem. Verordnung (EG) Nr. 278/2009 Amtsblatt der Europäischen Union Seite L93/8 Heißt es: "3. ININFORMATIONSPFLICHTEN DER HERSTELLER Für die Zwecke der Konfirmitätsbewertung gemäß Artikel 4 müssem die technischen Unterlagen folgende Angaben enthalten:" Natürlich benötige ich für die... » Weiterlesen
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Ohne Titel von Unbekannt, 19.11.2009, 11:31 Uhr
„Externes Netzteil“ ist ein Gerät, das folgende Kriterien erfüllt: - Umwandlung von Wechselstrom (AC) zu Wechselstrom oder Gleichstrom (AC/DC) niedrigerer Spannung, wobei nur die Abgabe jeweils einer Spannung möglich ist (vgl. Art. 2 Nr. 1 lit. a & b)"... Gilt das nun auch für... » Weiterlesen
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PO von Unbekannt, 28.04.2009, 09:45 Uhr
Wofür steht die Abkürzung PO?
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