Leserkommentar zum Artikel

Die „Netzteil-Verordnung“ (EG) Nr. 278/2009: Vorgaben zur Leistungsaufnahme und Effizienz

Bereits seit April 2009 ist die EG-Verordnung 278/2009, als Teil der Ökodesign-Richtlinie, in Kraft. Seit April 2010 beziehungsweise April 2011 gelten damit für Hersteller externer Netzteile neue Anforderungen hinsichtlich der Energieeffizienz externer Stromversorgungen. Wer von der Verordnung betroffen ist und was es zu beachten gilt, lesen Sie in diesem Beitrag der IT-Recht Kanzlei.

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Ohne Titel

Beitrag von Unbekannt
28.04.2009, 15:10 Uhr

PO = Power Out

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 4 Kommentare vollständig anzeigen

  • Verbraucherrisiko von Stefan Schridde, 01.12.2012, 23:49 Uhr

    Mit der Regulierung der externen Netzteile wurde eine Fertigung von Ersatznetzteilen, die den zu ersetzenden technisch entsprechen, zeitlich begrenzt. Wird das entsprechende Netzteil danach defekt und hat der Hersteller des Produktes festgelegt, das nur spezielle Netzteile zum Betrieb dieses... » Weiterlesen

  • Informationspflichten der Hersteller von Fronk1407, 04.01.2012, 14:17 Uhr

    Gem. Verordnung (EG) Nr. 278/2009 Amtsblatt der Europäischen Union Seite L93/8 Heißt es: "3. ININFORMATIONSPFLICHTEN DER HERSTELLER Für die Zwecke der Konfirmitätsbewertung gemäß Artikel 4 müssem die technischen Unterlagen folgende Angaben enthalten:" Natürlich benötige ich für die... » Weiterlesen

  • Ohne Titel von Unbekannt, 19.11.2009, 11:31 Uhr

    „Externes Netzteil“ ist ein Gerät, das folgende Kriterien erfüllt: - Umwandlung von Wechselstrom (AC) zu Wechselstrom oder Gleichstrom (AC/DC) niedrigerer Spannung, wobei nur die Abgabe jeweils einer Spannung möglich ist (vgl. Art. 2 Nr. 1 lit. a & b)"... Gilt das nun auch für... » Weiterlesen

  • PO von Unbekannt, 28.04.2009, 09:45 Uhr

    Wofür steht die Abkürzung PO?

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