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Leserkommentar zum Artikel

Die neue Musterwiderrufsbelehrung 2014

Wenig Begeisterung auslösen dürfte bei den Händlern die Verbrauchern ab dem 13.06.2014 zu erteilende Widerrufsbelehrung. Wie sich aufgrund der vorstehend aufgezählten Änderungen schon vermuten lässt, wird es mit Inkrafttreten dieser Änderungen eine neue Musterwiderrufsbelehrung geben. Zwar fällt – wie bereits dargestellt – das Rückgaberecht nach § 356 BGB weg, so dass es künftig keine Rückgabebelehrung mehr geben wird. Dafür hat es die neue Musterwiderrufsbelehrung in sich…

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Dann verzichtet man eben auf die "Privilegierung"

Beitrag von tokra
12.02.2013, 13:52 Uhr

Es wundert mich, dass Anwälte hier soviel Zeit darauf verschwenden, das amtliche Muster zu zerpflücken, anstatt einfach selber mal ein Muster zu entwerfen, das zu dem Gesetz passt. Das ist dann zwar nicht "privilegiert", aber es sollte doch den Experten der bekannten Kanzleien wohl möglich sein, sich hier einmal zusammenzusetzen und etwas zu formulieren, das rechtlich sauber ist.

Womöglich liegt dies aber gar nicht im Interesse der Kanzleien, denn das Anwaltsgeschäft ist ja hauptsächlich ein Geschäft mit der Angst.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 10 Kommentare vollständig anzeigen

  • Interessant ist auch die Frage bei physischen Katalogen von Florian, 09.08.2013, 18:43 Uhr

    Bei Katalogen, die nicht genau am 13.06.2014, 0h00 ausgeliefert werden, besteht die Frage, welche Belehrung man abdrucken möchte um die Informationspflichten zu erfüllen. Meine Lösung bisher: Zwei Belehrungen. Eine für vor und eine für nach Vertragsschluss 12.06.2014, "24h00". Vielen Dank Herr... » Weiterlesen

  • Es wird nichts so heiss gegessen... von Robert A. Betongiu, 13.06.2013, 09:55 Uhr

    ...wie es gekocht wird, wenn es sich um einen ebay-Kauf handelt. Ich setze mal die Art des Vertragsschlusses gem. §§10,11 ebay-AGB als bekannt voraus. Damit fällt aber bereits die Option c) weg, da der Verbraucher hier gar nichts mit einer Bestellung bestellt hat. Er hat gekauft.... » Weiterlesen

  • ist doch alles super von leds und mehr, 07.06.2013, 20:56 Uhr

    Das Ende vom Lied wird wohl sein das jeder Kunde soviel text per Mail bekommt das diesen so oder so keiner mehr lesen will. Ich finde es nur echt toll das ich selbst in zwischen in den AGB´s nachlesen muß um die aktuellen pflichten zu kennen... weil diese sich fast alle 3 Monate ändern. Ich bin... » Weiterlesen

  • Warum gibt es keine Übergangsfrist ? von irgendwer, 07.06.2013, 09:24 Uhr

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  • Rückzug von Peter, 07.06.2013, 07:18 Uhr

    Neuerungen - ich denk das ist wie bei den Computerviren. Die, die sie programmieren arbeiten eng mt den Virenscanner-Anbieter zusammen, um sich einfach zu bereichern. Wer möglichst viele Dinge uneindeutig macht - schafft lukrative Streitereien. ich denk mir - ich mache reine Präsentationsseiten.... » Weiterlesen

  • Irrsinn von Braunschweig, 06.06.2013, 21:55 Uhr

    Sorry aber kann mal einer einfach eine Widerrufsbelehrung erstellen, die für Käufer und Verkäufer gemacht ist und nicht für Anwälte, die schon freudig in die Hände klatschen. Wer soll bei diesen ständigen Änderungung überhaupt noch duchblicken (außer Abmahner)...

  • Existenz der Einen, schwarze Schafe, privilegierte Kunden von Mueller Alessandra, 01.05.2013, 19:12 Uhr

    Es gibt einige schwarze Schafe im World Wide Web, doch warum werden immer alle mit Gesetzten gestraft, snstatt sich auf die schwarzen Schafe zu konzentieren und denen das Handwerk zu legen. Der Online Handel wird immer schwieriger mit den vielen Rechten auf Kundenseite. Und wie lange kann es... » Weiterlesen

  • Nahezu kein Händler kann mehrere Teilsendungen ausschließen von luechti, 21.02.2013, 09:52 Uhr

    Zum Fazit "Wer als Händler künftig ganz sicher gehen möchte, muss dafür Sorge tragen, dass zusammen bestellte Waren auch immer zusammen zur Auslieferung kommen. Nur dann kann mit einer einheitlichen Widerrufsbelehrung gearbeitet werden. Dies gilt natürlich nur für den Fall, dass dabei keine Ware... » Weiterlesen

  • Ständig was Neues von Petra Stephan, 21.02.2013, 07:48 Uhr

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  • geht bei ebay gar nicht von Rolf Oetinger, 20.02.2013, 18:53 Uhr

    bei ebay kann man keine unterschiedlichen Widerrufsrechte anbieten, da der Text im Feld "Widerrufsrecht"generell für alle ebay-Angebote gleichzeitig angegeben wird und der Text auch diejenige Information ist, die dem Kunden automatisiert nach dem Kauf per e-mail zugestellt wird. Schreib ich das... » Weiterlesen

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