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FAQ zur Pfanderhebungspflicht für Einweggetränkeverpackungen

Beim Vertrieb von Getränken in "nicht ökologisch vorteilhaften" Einweggetränkeverpackungen (mit Füllvolumen von 0,1 – 3 Liter) sind Online-Händler gemäß § 9 Verpackungsverordnung verpflichtet, ein Pfand in Höhe von mindestens 0,25 Euro einschließlich Umsatzsteuer je Verpackung zu erheben. Die IT-Recht Kanzlei beantwortet in ihrem aktuellen Beitrag die wichtigsten Fragen zum Thema Pfanderhebungspflicht für Einweggetränkeverpackungen.

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Onlinehändler aus dem Ausland

Beitrag von Thorsten
09.01.2013, 15:18 Uhr

Wie sieht es eigentlich aus, wenn Einwegverpackungen online im Ausland bei einem Händler gekauft werden? Ist das gleichzusetzen mit dem Einkauf dieser Artikel _im_ Ausland (also im stationären Geschäft)? Sind diese Einwegverpackungen somit auch pfandfrei?

Im Netz konnte ich bisher noch nichts zu dieser Fragestellung finden! Wäre ja vielleicht auch noch ein interessanter Punkt für die FAQ.

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